Wülfrather muss sich vor Geriht verantworten 27-jähriger fährt ohne Führerschein

WÜLFRATH/WUPPERTAL · Gericht verurteilt Wülfrather dazu, deshalb ein Jahr lang Sozialarbeit zu leisten.

Er hatte gerade den Führerschein bekommen, da wurde er auch schon wieder eingezogen. Und als Zuhörer fragte man sich tatsächlich, was den 27-Jährigen Wülfrather wohl bei seiner nun juristisch folgenreichen Aktion geritten haben mag. Dreimal war er ohne Führerschein in den Nissan seiner Lebensgefährtin gestiegen - einmal sogar, um seinen Sohn aus Wuppertal abzuholen und mit ihm nach Wülfrath zu fahren. Auch die anderen beiden Male soll der junge Mann mit dem Auto in Wuppertal in der Nähe seiner Arbeitsstelle unterwegs gewesen sein. Ob es noch mehr Fahrten ohne „Lappen“ gegeben hat? Man weiß es nicht. Aufgefallen waren die strafrechtlichen Verfehlungen aufmerksamen Nachbarn, die ihre Beobachtungen später zur Anzeige gebracht hatten.

Da mutete es beinahe kurios an, dass der Angeklagte eigentlich seinen Führerschein hätte längst haben können, als er sich ohne Papiere ans Steuer setzte. Etliche Fahrstunden hatte er schon gemacht, die Theorieprüfung war gelaufen - und dann herrschte plötzlich Ebbe in der Kasse. Der Führerschein war bereits beantragt und auf dem Papier stand, dass er ab dem 17. April 2018 gilt. Da jedoch die relevanten Prüfungen fehlten, konnte er dem Angeklagten nicht ausgehändigt werden. Und der setzte sich dann im Juni illegal ins Auto, bekam nach bestandener Prüfung im November seinen Führerschein und musste ihn wegen der gegen ihn verhängten Strafe gleich wieder abgeben.

Mit dem Führerscheinentzug für 24 Monate war es jedoch nicht getan - vom Betrug über Diebstahl bis hin zum Erschleichen von Leistungen gab es eine lange Vorstrafenliste. Eine der Strafen ist in das nun vom Berufungsgerichts gegen ihn verhängte Urteil von 10 Monaten Haft eingeflossen - die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. So soll der Angeklagte unter anderem ohne gültigen Fahrschein mit der Schwebebahn zum Landgericht gefahren sein. Ob er dort einen Gerichtstermin hatte, konnte nicht mehr geklärt werden.

Zuvor hatte der 27-Jährige seine Berufung auf die Rechtsfolgen beschränkt - die auf dem Flur wartenden Zeugen wurden nach Hause geschickt. Darunter vermutlich auch die Nachbarn, die den jungen Mann zuvor vor den Kadi gebracht hatten. Dem hatte der Berufungsrichter wenig Hoffnung auf einem Freispruch gemacht - zu erdrückend sei die Beweislage in den Akten gewesen. Während seiner Bewährungszeit wird der Angeklagte ein Jahr lang monatlich 20 Stunden Sozialarbeit leisten müssen - als Erinnerung daran, dass er aufhören möge, weitere Straftaten zu begehen.

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