Telefonbetrug in Wülfrath Vorsicht bei Anruf aus der Schweiz - Verbraucherzentrale warnt vor neuer Betrugsmasche

Wülfrath · Senioren sind das Ziel einer dubiosen Firma aus der Schweiz. Über das Thema Pflege als Köder versucht das Unternehmen, Geld zu erbeuten. Verbraucherzentrale rät dazu, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

 Eine schweizer Firma kontaktiert gezielt Senioren via Telefon, warnt die Verbraucherzentrale in Velbert.

Eine schweizer Firma kontaktiert gezielt Senioren via Telefon, warnt die Verbraucherzentrale in Velbert.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Eine Firma aus der Schweiz versucht scheinbar zurzeit gezielt, Beute bei Senioren aus Wülfrath und Velbert zu machen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Velbert hin. Die Beratungsstelle erhalte verstärkt Beschwerden zur Firma „United Swiss Marketing AG“. Diese habe bereits bei Senioren angerufen und ihnen erklärt, dass sie einen Anspruch gegen die Pflegekasse in Höhe von 6280 Euro hätten, auf den man auf keinen Fall verzichten solle. Die Firma wirbt damit, dass sie bei einer Durchsetzung dieses Anspruchs helfen könne. Natürlich nicht ohne Gegenleistung:  Gegen eine Servicegebühr von 129 Euro (bzw. 99 Euro als „Angebot“) bietet „Pflegeservice Smart“ momentan sogenannte Beratungen über Pflegeleistungen an.

Es sei bisher unklar, wie die Firma an die Daten gelange. „Verbraucher berichten, dass darüber hinaus manchmal der Pflegegrad bekannt sei. Vermutlich werden auch gezielt Verbraucher mit älteren Namen kontaktiert, da dort das Thema Pflege besonders sensibel ist“, sagt Andreas Adelberger, Leiter der Beratungsstelle. Die Themen Pflege im Alter oder Pflegegrad würden als „Türöffner“ genutzt.

Das Telefonat werde mitgeschnitten, sobald die Angerufenen aufgefordert werden, sich mit der Übersendung einer „Pflegebox mit Informationen“ zu einem Preis von 129 Euro oder 99 Euro einverstanden zu erklären. Sie erhielten eine Rechnung, die nach Malta zu überweisen ist. Wer den geforderten Betrag nicht zahlt, erhält nach einer gewissen Zeit eine Zahlungserinnerung. Einige Betroffene berichten, dass ein Inkassounternehmen eingeschaltet worden sei.

Adelberger rät dazu, den telefonischen Vertrag unbedingt innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, auch wenn Betroffene glauben, keinen Vertrag abgeschlossen zu haben. Wer nicht rechtzeitig reagiere, riskiere unter Umständen Folgekosten. Bis zu sieben Fälle sind der Beratungsstelle bisher gemeldet worden. Adelberger geht aber davon aus, dass es eine noch höhere Dunkelziffer gibt.

Wer sich unabhängig und seriös zum Thema Pflege informieren möchte, kann den Pflegewegweiser NRW nutzen, der von der gemeinnützigen Verbraucherzentrale NRW getragen wird. Weitere Infos dazu im Internet unter www.pflegewegweiser-nrw.de.

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