Justiz in Wülfrath Jetzt für das Schöffenamt bei der Stadt bewerben

Wülfrath · Gesucht werden Interessenen für die Strafkammern, einschließlich Schwurgericht- ohne Jugendkammern, des Landgerichtes Wuppertal und für die Schöffengerichte des Landgerichtsbezirkes Wuppertal für die Amtszeit ab 2024 bis 2028.

Interessenten für das Schöffenamt werden gesucht.

Interessenten für das Schöffenamt werden gesucht.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Für die Strafkammern, einschließlich Schwurgericht- ohne Jugendkammern, des Landgerichtes Wuppertal und für die Schöffengerichte des Landgerichtsbezirkes Wuppertal werden Haupt- und Hilfsschöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 gesucht. Die Stadtverwaltung Wülfrath bittet Wülfrather Bürger, die sich als Schöffinnen und Schöffen für dieses Ehrenamt zur Verfügung stellen wollen, sich zu melden.

Bewerben für das Schöffenamt können sich deutsche Staatsangehörige zwischen dem vollendeten 25. und 70. Lebensjahr. Das Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste gibt es auf der Homepage der Stadtverwaltung (Startseite). Das Formular kann auch telefonisch unter der Nummer 02058 18235 angefordert werden. Es wird dann per Post zugeschickt. Die Rücksendung kann per Post erfolgen oder per E-Mail an wahlen@stadt.wuelfrath.de. Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Wer sich für das Amt interessiert, sollte über soziale Kompetenz verfügen. Von den Bewerbern werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sowie logisches Denkvermögen erwartet. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt allerdings nicht erforderlich. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.schoeffenwahl2023.de.

Personen, die bisher schon als Schöffen tätig waren, werden gebeten, mitzuteilen, ob sie in die neue Vorschlagsliste aufgenommen werden möchten. Interessierte für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) können sich bis Freitag, 31. März, beim Wahlamt/Ordnungsamt Wülfrath, Am Rathaus 1, Zimmer 0.1.03, Telefon 02058 18235 oder per E-Mail an wahlen@stadt.wuelfrath.de melden. Die Ausschreibung für die Jugendschöffen erfolgt später im Jahr gesondert durch das Jugendamt Wülfrath.

(am)
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