Ein Stück Geschichte erhalten 10.000 Euro zur Verschönerung von Denkmälern

Wülfrath · Privatpersonen oder auch Kirchen können sich bis zum 30. September um Fördergelder bei der Stadt für kleinere private Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten bewerben.

Gerade in der Altstadt gibt es einige denkmalgeschütze Häuser. Dafür können nun Fördermittel beantragt werden.

Foto: Stadt Wülfrath

Alte Balken, Fachwerk, Holzböden oder eine besondere Struktur – unter Denkmalschutz stehende Häuser haben ihr ganz eigenes Flair und sind immer auch architektonischer Zeitzeuge ihrer Entstehungszeit. Doch der Erhalt stellt die Besitzer durch die strengen Auflagen auch vor einige Herausforderungen – vor allem finanzieller Art.

Zumindest beim Thema Geld gibt es nun ein wenig Abhilfe. Denn die Stadt Wülfrath stellt ab sofort wieder finanzielle Mittel zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen zur Verfügung. Insgesamt stehen 10.000 Euro für das Jahr 2024 bereit. Das Geld wird für kleinere private Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten an Baudenkmälern sowie an Gebäuden im Denkmalbereich vergeben. 7.000 Euro von der Gesamtsumme steuert das Land auf Antrag der Stadt bei, 3.000 Euro kommen aus städtischen Eigenmitteln.

Die Fördermittel aus der Stadtpauschale können für eine Vielzahl von Maßnahmen verwendet werden, erläutert die Verwaltung. Zum Beispiel fürs Streichen von Fenstern und Fassaden, Reparaturen an Schieferfassaden und Dächern, Instandsetzung von Haustüren und Schaufenstern. Förderfähig sind die denkmalbedingten Aufwendungen. Besonders unterstützt wird die Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes von Gebäuden. Bei Gebäuden, die selbst kein Baudenkmal sind, aber im Denkmalbereich stehen, wird nur die äußere Erscheinung gefördert, so die Stadt.

Private Eigentümerinnen und Eigentümer können bis zu 50 Prozent der denkmalbedingten Ausgaben gefördert bekommen, bei Kirchen oder Religionsgemeinschaften sind es maximal 30 Prozent. Auch Eigenleistungen können förderfähig sein. Der Mindestzuschuss beträgt 200 Euro. Ein Anspruch auf Förderung besteht allerdings nicht.

„Bitte denken Sie daran, dass für die Maßnahmen eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz erteilt sein muss. Um Zeit zu sparen, kann mit dem Erlaubnisantrag gleichzeitig der Antrag auf Förderung gestellt werden“, erläutert die Denkmalbehörde der Stadt und ergänzt: „Mit der Maßnahme darf jedenfalls noch nicht begonnen worden sein.“

Wer einen Antrag auf Förderung stellen möchte, kann das formlos bis zum 30. September 2024 machen. Neben einer detaillierten Maßnahmenbeschreibung soll jeder Antrag aussagekräftige Planunterlagen, Fotos und eine Kostenschätzung enthalten. Auf der städtischen Homepage unter dem Link www.wuelfrath.net/planen-bauen/denkmalschutz ist auch eine Vorlage zu finden, die ausgefüllt werden kann.

Der Antrag mitsamt Anlagen kann per E-Mail an Julia Kienow, Denkmalamt der Stadt Wülfrath, gesendet werden, j.kienow@stadt.wuelfrath.de. Wer die Unterlagen in der Papierversion schicken möchte, sendet diese an Stadt Wülfrath, Untere Denkmalbehörde, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath.

Wird dem Förderantrag entsprochen, werden die Fördergelder nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. „Die Maßnahme ist vom Datum der Bekanntgabe des Bescheides bis zum 30. November 2024 durchzuführen. Abschluss und denkmalgerechte Ausführung der Maßnahme sind bis zum 30. November 2024 nachzuweisen“, erläutert die Stadt.

Nähere Auskünfte gibt es bei Julia Kienow von der Denkmalbehörde per Mail an j.kienow@stadt.wuelfrath.de oder telefonisch unter 02058 18394.

(am)