Berufungsverfahren Rangelei in der Kneipe landet vor dem Landgericht

Wülfrath · Ein Wülfrather hatte gegen das Urteil des Amtsgerichtes Berufung eingelegt – zog sie aber jetzt auf Anraten der Anwälte zurück.

 Ein Jahr und vier Monate auf Bewährung - gegen dieses Urteil des Amtsgerichtes wollte der Verurteilte Berufung einlegen.

Ein Jahr und vier Monate auf Bewährung - gegen dieses Urteil des Amtsgerichtes wollte der Verurteilte Berufung einlegen.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Vom Amtsgericht verurteilt, Berufung eingelegt und dann läuft die Sache schon irgendwie. Das dachte sich offenbar ein junger Mann, der jetzt von der Berufungsrichterin hören musste: Nein, so läuft es nicht. Im Gegenteil, er müsse – wenn die angeklagte Tat nochmals verhandelt wird - sogar mit höheren Bewährungsauflagen rechnen. Denn dann werde man ganz genau auf die lange Liste an Vorstrafen schauen, die sich über Jahre hinweg angesammelt hatte. Schwerer Raub, Diebstahl und Verstoß gegen das Waffengesetz: Da hatte sich ordentlich was angesammelt im Bundeszentralregister. Da machte sich die erneute Straftat ganz schlecht.

Aber was war überhaupt passiert? Vermutlich sollte es eine feuchtfröhliche Nacht werden, als der Angeklagte im April 2016 mit Freunden durch Wülfrath zog. Der „Treffpunkt“ im Spring war damals wohl nicht die erste Kneipe, in die man gemeinsam einkehrte. In den frühen Morgenstunden, schon reichlich abgefüllt – so jedenfalls steht es in den Akten.

Drinnen angekommen, ging das Gelage weiter. Und dann saßen da zwei Männer am Spielautomaten, von denen zumindest einer eine Glückssträhne gehabt haben soll. Mehr als 300 Euro Geldregen sollen es an diesem Abend gewesen sein, als sich der Angeklagte an den Automaten nebenan setzte. Das passte dem Zocker nicht, es gab Streit. Er hätte vorher fragen können, ob das Gerät frei sei, ließ der Spieler den Angeklagten wissen. Der wiederum ging mit seinem Bierglas vor die Türe und fasste dort den Entschluss, den Glücksspieler zu überfallen und ihm die eben gewonnenen 300 Euro abzunehmen.

Gesagt, getan. Der Angeklagte schickte einen Freund zurück in die Kneipe, der das Opfer unter einem Vorwand heraus locken sollte. Draußen angekommen, geriet der junge Mann gleich in die Fänge seines Widersachers, der sich – selbst klein von Statur – imposant mit Bierglas in der Hand und damit drohend vor ihm aufgebaut hatte. „Geld her oder ich bringe Dich um“, das sollen die Worte des Angeklagten gewesen sein.

Sie scheinen keine große Wirkung gezeigt zu haben – jedenfalls blieben die gewonnen Euros in der Hosentasche des Gewinners. Das gefiel dem Angeklagten nicht, der daraufhin zuschlug. Am Ende einer Rangelei beklagte das Opfer eine Knieprellung und Prellungen am Oberarm mit der Folge einer dreitägigen Arbeitsunfähigkeit.

Das Amtsgericht hatte darüber bereits im März geurteilt: Ein Jahr und vier Monate Freiheitsentzug auf Bewährung und 600 Euro Schmerzensgeld. Das wiederum scheint dem so Verurteilten nicht gepasst zu haben.

Im Berufungsverfahren waren jedenfalls gleich zwei Verteidiger vonnöten, die dem Mann nahelegten, seine Berufung zurückzuziehen. Der wohnt mittlerweile mit Lebensgefährtin und Kind in Haan und hat nun Gelegenheit, seine kriminelle Vergangenheit zu den sprichwörtlichen Akten zu legen.

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