Bislang kein Schwimmspaß Wasserwelt bleibt weiterhin geschlossen

Wülfrath · Die Hygiene- und Abstandsregeln der Landesregierung gelten für alle Badbetreiber im Land. Wie sie sie umsetzen und wann sie ihre Bäder öffnen, unterscheidet sich allerdings stark. Die Öffnung der Wasserwelt dauert noch. Die Verwaltung erarbeitet ein Infektionsschutz- und Zugangskonzept.

 Das Hallenbad bleibt zu. Damit kann auch die Sommersonnenwiese noch nicht genutzt werden.

Das Hallenbad bleibt zu. Damit kann auch die Sommersonnenwiese noch nicht genutzt werden.

Foto: Valeska von Dolega

Die neue Coronaschutzverordnung der Landesregierung NRW, die am 27. Mai veröffentlicht wurde und ab 30. Mai in Kraft tritt, schließt nun auch die Regelungen zur Öffnung von Hallenbädern ein.

Auf Grundlage der Bestimmungen der Verordnung erstellt die Stadtverwaltung derzeit ein Infektionsschutz- und Zugangskonzept für das Hallenbad. Die Schutzverordnung sieht vor, dass für eine gesicherte Einhaltung des Mindestabstandes nur das „Bahnenschwimmen“ erlaubt ist. Freizeitbecken, Rutschen und Wasserspielgeräte dürfen bis auf weiteres nicht zur Nutzung freigegeben werden. Auch die Sauna bleibt vorerst geschlossen. Die Stadtverwaltung wird über den Termin und die Details zur Wiedereröffnung zeitnah informieren.

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