Stichtag 10. Dezember 2019 für Änderungswünsche notieren Grundabgabenbescheide kommen im Januar per Post

Wülfrath · Die Stadt Wülfrath wird voraussichtlich in der zweiten Januarhälfte 2020 die Grundabgabenbescheide verschicken. Zu den Grundabgaben zählen die Grundsteuern sowie die Gebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Winterdienst und Niederschlagswasserentsorgung.

Noch bis zum 10. Dezember 2019 haben Wülfrather Zeit, Änderungen für das Jahr 2020 schriftlich mitzuteilen; das kann entweder per E-Mail: an die Adresse steueramt@stadt.wuelfrath.de geschehen, per Post schriftlich an das Steueramt der Stadt Wülfrath, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath, oder per Fax: an die Nummer 02058 18272. Bei der Abfallentsorgung können nur Änderungen berücksichtigt werden, wenn sich die Zahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen verändert hat. Diese Änderungen sind an die Abfallberatung zu richten. Anpassungen der SEPA-Lastschriftmandate gehen dagegen an die Stadtkasse. Bis zum Stichtag am 10. Dezember dieses Jahres eingehende Änderungen werden noch vor Versand der Grundgabenbescheide berücksichtigt. Änderungen, die nach dem Stichtag eingehen, werden per Änderungsbescheid berücksichtigt. Die Formulare stehen auch auf der städtischen Homepage via www.wuelfrath.net/Formulare und Informationen zur Verfügung.

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