Wülfrath Gericht muss Verdächtigen auf freien Fuß setzen

WÜLFRATH · Ein Raub auf eine Tankstelle in Wülfrath konnte dem Angeklagten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.

 Ein Urteilsspruch fiel diesmal nicht.

Ein Urteilsspruch fiel diesmal nicht.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Eigentlich hätte er schon im letzten Jahr auf der Anklagebank sitzen sollen. Damals war der 31-Jährige nicht gekommen. Man hatte ihn nicht finden und zum Prozess laden können, sein Verfahren wurde abgetrennt. Stattdessen saß dort damals ein 27-jähriger Wülfrather, der bei Gericht kein Unbekannter war.

Der Vorwurf der Anklage vor einem Jahr: Beide Männer sollen 2015 gemeinsam die Tankstelle am Koxhof in Wülfrath überfallen haben. Sie sollen dort eine Mülltüte über den Tisch geschoben haben, in die das Bargeld gelegt werden sollte. Zurück blieb ein traumatisiertes Opfer, das mit den Folgen der Tat ringt. „Ich habe immer noch Angstzustände und bekomme Panik, wenn es im Dunkeln hinter mir raschelt“, erzählt der ehemalige Tankstellenmitarbeiter, der nach dem Überfall am Koxhof seinen Job kündigen musste.

Für den jungen Mann, der sich vor einem Jahr im Zeugenstand an den Überfall erinnert hat, muss das große Überwindung gekostet haben. Er selbst hatte die beiden Männer nicht erkannt, die vermummt und mit Messern bewaffnet vor ihm gestanden haben sollen, um ihn zur Herausgabe von Bargeld aus der Kasse zu zwingen. Weniger als drei Minuten hatten gereicht, um das Opfer derart zu traumatisieren, dass nur noch Beruhigungsmittel und ein Aufenthalt in der geschlossenen Psychiatrie über die durch den Überfall ausgelöste Seelenkrise hinweghelfen konnten.

Man habe noch gemeinsam und tagsüber versucht, die Ängste in den Griff zu bekommen, erinnerte sich damals auch der Pächter der Tankstelle. Sein Mitarbeiter habe schweißgebadet hinter der Kasse gestanden und es einfach nicht mehr geschafft. Er selbst habe das gestohlene Geld zwar von der Versicherung zurückbekommen. Allerdings seien neben der Selbstbeteiligung von 250 Euro auch noch die Versicherungsbeiträge gestiegen, da die Tankstelle bereits zum zweiten Mal im Zeitraum von vier Jahren zum Ziel eines Überfalls geworden war.

Das alles hatte der Angeklagte, der damals nicht aufzufinden war, nicht hören müssen. Und weil die Täter vermummt waren und der Tankstellenmitarbeiter sie nicht eindeutig identifizieren konnte, wird er es auch diesmal nicht hören müssen. Sein vermeintlicher Komplize war im vergangenen Jahr mangels Beweisen von den Tatvorwürfen freigesprochen worden. Er selbst wurde nun wegen dieser Taten gar nicht mehr angeklagt. Vermutlich auch deshalb, weil klar war, dass man ihm die Mittäterschaft nicht mehr würde zweifelsfrei nachweisen können.

Allerdings scheint es sich bei dem Überfall auf die Wülfrather Tankstelle nur um eine von mehreren Taten gehandelt zu haben, die alle nach dem gleichen Strickmuster abgelaufen sein sollen. Dem Überfall in Wülfrath soll ein weiterer an der Autobahnraststätte Sternberg an der A46 gefolgt sein, den die Staatsanwaltschaft nun dem 31-jährigen zur Last legt. Unter anderem im Zeugenstand: sein damals freigesprochener, vermeintlicher Komplize. Der wiederum verweigerte bei seinem Verfahren die Aussage.

Allerdings droht auch ihm die Wiederaufnahme des Verfahrens und man wird nun im Prozessverlauf schauen müssen, wie sich die Sache entwickelt. Möglicherweise wird auch diese, ihm bislang nur drohende Anklage irgendwann fallengelassen, weil die Beweise nicht ausreichen, um seinen vermeintlichen Komplizen in dem nun laufenden Verfahren zu verurteilen.

Vielleicht hat die Staatsanwaltschaft aber auch die falschen Verdächtigen im Blick und die Täter von damals laufen bis heute frei herum.

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