Untersuchungen in Wülfrath In der Stadt wird für die Wissenschaft gebohrt

Wülfrath · Der Geologische Dienst NRW führt bis Dezember 2024 geologische Untersuchen im Stadtgebiet durch. Dafür dürfen auch Grundstücke betreten werden.

 Auf dem ehemaligen Sportplatz Düssel erfolgten schon einmal geologische Kernbohrung. Hier George Mariuta von der Bohrfirma mit ausgebohrtem Gestein aus über 60 Metern Tiefe und einem Alter von über 320 Millionen Jahren.

Auf dem ehemaligen Sportplatz Düssel erfolgten schon einmal geologische Kernbohrung. Hier George Mariuta von der Bohrfirma mit ausgebohrtem Gestein aus über 60 Metern Tiefe und einem Alter von über 320 Millionen Jahren.

Foto: Achim Blazy (abz)

Das Wülfrather Stadtgebiet wird zum Forschungsobjekt. Denn gut 20 Monate lang werden in der Stadt Bohrungen im Dienste der Wissenschaft durchgeführt. Das kann auch Auswirkungen für Grundstückseigentümer haben, wie die Stadt mitteilt. Denn im Zeitraum von Mai 2023 bis Dezember 2024 werden im Auftrag des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen auf Wülfrather Gebiet Geländeuntersuchungen durchgeführt.

Der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen, kurz GD NRW, mit Sitz in Krefeld ist ein Landesbetrieb. Er ist im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW angesiedelt. Die beauftragten Mitarbeitenden des GD NRW werden in Wülfrath, auf 20 Monate verteilt, Arbeiten für die geowissenschaftliche Landesaufnahme durchführen. Grundlage ist das Geologiedatengesetz vom 19. Juni 2020.

Der GD NRW weist darauf hin, dass „die mit den Untersuchungen Beauftragten im Rahmen des § 6 des Geologiedatengesetzes befugt sind, zum Zweck der staatlichen geologischen Landesaufnahme für das Land Nordrhein-Westfalen Grundstücke zu betreten und die erforderlichen geologischen Untersuchungen durchzuführen. Ebenso steht den Beauftragten der Zutritt zu allen Standorten geologischer Untersuchungen, insbesondere zu Anlagen und Einrichtungen für Bohrungen sowie zu Steinbrüchen, Kiesgruben und sonstigen der Nutzung des geologischen Untergrundes dienenden Betrieben offen.“ Die Beauftragten des GD NRW können sich durch Dienstausweise legitimieren.

Diese geologische Bestandsaufnahme des Untergrundes ist Teil landesweiter Untersuchungen. Die gewonnenen Daten werden ausgewertet und stehen als Grundlageninformation für zukünftige Planungen zur Verfügung.

„Im Rahmen der Kartier-Arbeiten sind kleine Handbohrungen notwendig. In Ausnahmefällen müssen Kleinbohrungen (Rammkernsondierungen) bis zu 30 m Tiefe durchgeführt werden. Wenn Privatgrundstücke für diese Kleinbohrungen in Anspruch genommen werden sollen, werden die Eigentümer*innen rechtzeitig informiert. Dabei wird auf privatwirtschaftliche Belange und die derzeitige Nutzung der Grundstücke Rücksicht genommen. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt“, teil der GD NRW mit. Er bittet darum, „die Beauftragten des Geologischen Dienstes NRW bei der Erledigung ihrer Arbeiten im Dienste der Allgemeinheit zu unterstützen“, informiert die Stadt Wülfrath dazu in ihrer Mitteilung.

Wer weitere Informationen zu dem Thema benötigt, findet diese online und zwar auf der Homepage des Geologischen Dienstes unter dem Link www.gd.nrw.de.

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