Wohnraum in Wülfrath Regionalplanänderungen liegen aus

Wülfrath · Noch bis 17. Januar 2020 können diese Pläne in Düsseldorf und der Kreisverwaltung Mettmann von Bürgern eingesehen werden.

 Das Areal „In den Eschen“ ist für den regionalen Bedarf erklärt. Das sind neue Bewertungen.

Das Areal „In den Eschen“ ist für den regionalen Bedarf erklärt. Das sind neue Bewertungen.

Foto: Blazy, Achim (abz)

In der letzten Ratssitzung 2020 teilte Bürgermeisterin Claudia Panke Politik und Verwaltung mit, im Verfahren zur Regionalplanänderung sei es für Wülfrath zu wesentlichen Neuerungen gekommen. Noch bis 17. Januar 2020 können diese Pläne in Düsseldorf und der Kreisverwaltung Mettmann eingesehen werden.

In drei Bücher aufgeteilt, ist dort nachzulesen, was in der Ratssitzung anmoderiert wurde: Das Wülfrather Gebiet Düssel-West ist als sogenannter Allgemeiner Siedlungsbereich, kurz ASB, ausgewiesen – für lokalen Bedarf. Das Areal „In den Eschen“ ist für den regionalen Bedarf erklärt. Das sind neue Bewertungen. Im laufenden Verfahren wurden außerdem die Gebiete „Flehenberg“ sowie „Wassertum“ untersucht. Das war bekannt. Neuerdings gibt es ein weiteres Gebiet, nämlich das der Bergischen Diakonie Aprath, das untersucht wird.

Die Begründung zu all den Änderungen im Regionalplan und Maßnahmen unter der Überschrift „Mehr Wohnraum am Rhein“ umfasst 77 Seiten und liefert als Quellen für die Ausweisungen potentieller Baugebiete auch Wohnungsmarktberichte sowie Zahlen zur Entwicklung der Privathaushalte in NRW.

Teil zwei  beinhaltet den Umweltbericht und im dritten Buch, einem dicken Konvolut, sind die Planentwürfe verzeichnet. Luftbilder dokumentieren optisch, von welchen Adressen die Rede ist, einzelne Legenden kennzeichnen beispielsweise die westliche Düsseler Straße in Düssel per Wohnbebauung, landwirtschaftlicher Fläche sowie kleinteilige Randbereiche. „Es handelt sich um ein großes Potenzial im Umfeld des neuen Haltepunkts Hahnenfurth-Düssel. Verkehrserschließung, ökologische Verträglichkeit und Flächenverfügbarkeit sprechen für eine Darstellung und Zurechnung zum Basisbedarf. Der Haltepunkt befindet sich in der Realisierung“, heißt es im Fazit. Auch die anderen Areale sind mit Luftbildern, Plänen und Aspekten wie Erreichbarkeit dargestellt.

Die Offenlegung der Unterlagen dient dazu, die Öffentlichkeit zu informieren. Warum das allerdings so überaus kurzfristig und noch dazu in einem Zeitfenster rund um Weihnachten und Neujahr, an dem viele verreisen werden, passiert, bleibt Geheimnis der beteiligten Behörden. Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen seitens der Bürger können bis 17. Januar per E-Mail an Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de geschickt werden. Per Post lautet die Adresse Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32, Postfach 300865 in 40408 Düsseldorf.

Die Kreisverwaltung in Mettmann an der Goldberger Straße 30, Verwaltungsgebäude 3, Zimmer 3.116 (der Weg ist ausgeschildert) hat folgende Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort