Stadtentwicklung Neue Pläne für die Innenstadt

Wülfrath · Die Wülfrather Gruppe begrüßt die von der Stadt vorgeschlagene Neuordnung der Nutzungs- und Bebauungspläne. Bisher herrscht ein Durcheinander von Baurechtssituationen, die eine gut durchmischte Nutzung erschweren.

 Fußgängerzone mit Schäfchengruppe in der Wülfrather Innenstadt.

Fußgängerzone mit Schäfchengruppe in der Wülfrather Innenstadt.

Foto: Achim Blazy (abz)

Im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung soll am 30. November ein Konzept für die Innenstadt diskutiert werden. Kern ist eine Neuordnung der Nutzungs- und Bebauungspläne für die Fußgängerzone mit dem Ziel, die Innenstadt attraktiv zu machen. Bisher herrscht dort ein Durcheinander von Baurechtssituationen, die eine gut durchmischte Nutzung erschweren. Die Fraktion der Wülfrather Gruppe (WG) hat dazu schon im Vorfeld ihre Position dargelegt.

„Das ist ein Thema, das uns schon immer sehr am Herzen lag“, sagt Fraktionschef Wolfgang Peetz. „Für uns gebürtige Wülfrather hat die Fußgängerzone eine andere Funktion als nur das Einkaufen“. Es sei ein Sozialraum, wo man sich länger aufhalten und das eine oder andere Schwätzchen halten wolle. Die Fußgängerzone habe aber große Probleme. Einige der durch das Förderprogramm angelockten Einzelhändler hätten sich nicht halten können.

Das Baurecht begünstige die Ansiedlung von Dienstleistern wie Anwaltskanzleien oder Versicherungen, welche die Aufenthaltsqualität kaum verbessern und weniger Kundenfrequenz haben. „Es kommt auch auf die Eigentümer an“, sagt André Herbes. Ärzte und Anwälte könnten oft höhere Mieten zahlen und damit kleine Boutiquen verdrängen.

„Bisher gelten für die Fußgängerzone drei verschiedene Bebauungspläne. Nach Paragraph 34 des Baugesetzbuchs richtet sich das Baurecht in bestimmten Situationen nach der umgebenden Bebauung. Die Verwaltung schlägt nun ein Zwei-Zonen-Modell vor. In Zone 1, die vom Heumarkt im Osten bis zur Ecke Schwanenstraße reicht, sollen Einzelhandel, Gastronomie und „hochfrequentierte“ Dienstleistungen zulässig sein. Zone 2 umfasst das kleine Reststück der Wilhelmstraße sowie die Gebäude um den Ware-Platz und soll Einzelhandel, Gastronomie und weniger frequentierte Dienstleister beherbergen. Großflächiger Einzelhandel mit mehr als 150 Quadratmetern soll nach Goethestraße/Am Diek, wo sich auch die Kreissparkasse befindet, ausgelagert werden.

„Wir wollen diesem Vorschlag folgen“, erklären Peetz und Herbes. Ende 2023 laufe das Leerstandsprogramm, mit dem Mieten gefördert werden, aus. „Wir wollen danach noch ein Jahr beobachten, wie sich die Händler halten können, wenn sie die vollen Mieten bezahlen müssen“. Wenn es sich negativ entwickelt, müsse man überlegen, die Fußgängerzone aufzugeben und komplett für Dienstleister zu öffnen.

Es liege an der Wülfrather Bevölkerung, die Innenstadt auch zu nutzen. „Man kann nicht Musik bei Spotify hören und gleichzeitig erwarten, dass sich ein Plattenladen in der Stadt ansiedelt“, sagt André Herbes. Die Wülfrather müssten mit den Füßen abstimmen, wie ihre Fußgängerzone aussehen soll.

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