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Wichtiges Ehrenamt Wülfrath braucht bald zwei neue Schiedsleute

Wülfrath · Die Amtszeit von Joachim Gödde und Lutz Salamon endet am 14. April 2021 aus. Daher sucht die Stadt schon jetzt interessierte Bürgerinnen und Bürger für das Amt der Schiedsfrau/des Schiedsmanns.

 Schiedsmann Jochen Gödde (l.) und sein Stellvertreter Lutz Salamon sind nur noch bis April 2021 im Amt.

Schiedsmann Jochen Gödde (l.) und sein Stellvertreter Lutz Salamon sind nur noch bis April 2021 im Amt.

Foto: Janicki, Dietrich (jd-)

(RP) Vor dem Schiedsamt werden Klärungen in vor- und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Motto „vertragen statt klagen“ herbeigeführt. Dabei werden Streitigkeiten etwa wegen Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Bedrohung und Bewahrung nachbarrechtlicher Belange geklärt. Fast jeder Zweite hatte schon einmal Streit mit seinen Nachbarn. Das fand das Meinungsforschungsinstitut Forsa im November 2017 in einer Studie heraus. Der Wülfrather Schiedsmann und sein Stellvertreter können diese Entwicklung nur bestätigen. Mit dem Thema Nachbarschaftsstreit haben sie in ihrem Amt am häufigsten zu tun. Gemeinsam sorgen Gödde und Salamon im Schiedsamt der Stadt Wülfrath dafür, dass bei Auseinandersetzungen zwischen Bürgern das Gericht gar nicht erst eingeschaltet werden muss. Wenn es darum geht, wie weit die eigene Hecke von der Grundstücksgrenze entfernt sein oder wo ein Zaun errichtet werden darf, wissen die beiden Schiedsmänner auf den Zentimeter genau Bescheid. Aber auch bei Strafsachen wie Hausfriedensbruch, Beleidigungen oder Körperverletzung können sie helfen und schlichten, ohne dabei ein Urteil zu fällen. Bewerber für die Wahl zur Schiedsperson müssen zwischen 30 und 70 Jahren alt sein, in Wülfrath wohnen und für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Für fünf Jahre werden Schiedsperson und Stellvertreter vom Stadtrat gewählt. Dafür gibt es eine jährliche Aufwandsentschädigung von 650 Euro bzw. 325 Euro für den Stellvertreter. An dieser ehrenamtlichen Tätigkeit Interessierte können eine kurze Bewerbung mit Lebenslauf bis zum 12. Februar 2021 an die Stadtverwaltung Wülfrath, z. Hd. Frau Pabst, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath schicken, die Unterlagen persönlich im Rathaus im Erdgeschoss, Zimmer 01.03, einreichen oder per E-Mail an a.pabst@stadt senden.

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