Wülfrath Stadt rügt Gerümpel in Garagen

Wülfrath · Weil viele Wülfrather die Bauten zweckentfremden, steigt die Parkplatz-Not.

Immer wieder erreichen die Stadtverwaltung Beschwerden über eine unsachgemäße Nutzung von Garagen im Stadtgebiet. Ärgerlich wird es immer dann, wenn Anwohner ihre Garagen auf dem eigenen Grundstück nicht benutzen, weil diese mit Möbeln, Leitern und anderem voll gestellt sind. In der Folge parkt das Auto auf der Straße, so dass im öffentlichen Straßenraum immer weniger Parkplätze zur Verfügung stehen.

Die Stadtverwaltung weist daher jetzt darauf hin, dass die Rechtslage eindeutig ist: Garagen sind lediglich als Stellplätze für Autos genehmigt. Im Baugenehmigungsverfahren werden die Anzahl der notwendigen Stellplätze und Garagen für das jeweilige Gebäude nachgewiesen und genehmigt. Für eine dauerhafte Zweckentfremdung der Garage wäre folglich eine Änderung der Nutzungsgenehmigung erforderlich. Gelagert werden dürfen zwar Fahrräder, Dachgepäckträger und Zubehör wie Reifen, Werkzeug, Pflege- und Putzmittel. Doch der Eigentümer muss sicherstellen, dass ausreichend Platz zum Abstellen seines Autos bestehen bleibt.

Diese Regeln gelten für die Besitzer eines Einfamilienhauses mit eigener Garage genauso, wie für Eigentümergemeinschaften mit Garagenhof, Tief- oder Doppelgaragen. Bestandschutz haben ganz alte Baugenehmigungen, aus den Zeiten in denen es noch keine oder nur wenige Autos gab. Damals war der Stellplatznachweis noch nicht vorgeschrieben und kann nachträglich auch nicht gefordert werden. Eine nicht konforme Nutzung stellt einen Bußgeldstrafbestand nach Paragraf 85, Bauordnung NRW, dar und kann geahndet werden.

(arue)
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