Urteil zu den Abwassergebühren Neuregelung der Gebühren könnte Stadt 500.000 Euro kosten

Wülfrath · Das hat eine erste interne Rechnung der Verwaltung ergeben. Genaues könne man aber erst sagen, wenn das Urteil aus Münster rechtskräftig sei, erklärte Stadtkämmerer Paul-Georg Fritz.

 In der Kalkstadt könnte das Urteil aus Münster zur Abwassergebühr auch Auswirkungen auf die Abfallgebühren haben.

In der Kalkstadt könnte das Urteil aus Münster zur Abwassergebühr auch Auswirkungen auf die Abfallgebühren haben.

Foto: Malz Ekkehart/Malz, Ekkehart (ema)

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, doch es hat bei den Kommunen für viel Aufsehen gesorgt: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat am 17. Mai in einem Musterverfahren die Rechtsprechung zum Ansatz von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen bei den Abwassergebühren geändert. Ein Bürger aus Oer-Erkenschwick hatte gegen die Festsetzung der Abwassergebühren für das Jahr 2017 geklagt und nun Recht bekommen. Das OVG beurteilt den angesetzten Zinssatz von 6,5 Prozent, der auf Basis der bisherigen Rechtsprechung ermittelt wurde, für sachlich nicht mehr gerechtfertigt.