Wülfrath Neue Wohnhäuser für die Stadt

Wülfrath · Das neue Wohngebiet mit Doppelhaushälften am Südrand wird die Adresse Haselnussweg bekommen. Es ist die Verbindung vom Schlehenweg zum Anemonenweg.

 Dezernent Stefan Holl (rechts) und Simon Strecker (GWG Wülfrath) stellten die Pläne für die neue Bebauung vor.

Dezernent Stefan Holl (rechts) und Simon Strecker (GWG Wülfrath) stellten die Pläne für die neue Bebauung vor.

Foto: Achim Blazy (abz)

Im Jahr 1994 wurde ein Bebauungsplan erstellt, auf dessen Grundlage nun am Südrand das größte aktuelle Wohnbauprojekt mit 63 bis 67 Wohneinheiten als Doppelhaushälften in der Stadt realisiert werden soll. Das Gebiet wird die Adresse Haselnussweg bekommen und ist die Verbindung vom Schlehenweg zum Anemonenweg.

„Für Wülfrath ist es eine wichtige Entwicklung, dort zu bauen. Wenn wir bauen wollen, ist es dort die Lage, die sich am besten anbietet“, unterstreicht der Dezernent für Bauen und Planen, Stefan Holl, und ergänzt: „Uns wurde in Aussicht gestellt, dass die Verträge zwischen Bauträgern und Eigentümern bald unterzeichnet werden.“

Mit der Erschließung durch Straße und Kanalisation hat die Stadt bereits 2002 die GWG Wülfrath beauftragt. Deren Geschäftsführer Simon Strecker informierte, dass der Erschließungsstart für März/April 2021 vorgesehen ist. Ursprünglich war angedacht, die Baustellenzufahrt über die Kölnische Landstraße zu führen. Da es sich bei dem Straßenwall jedoch um ein Bodendenkmal aus der Römerzeit handelt, wurde dies von der zuständigen Denkmalschutzbehörde beim LVR nicht genehmigt.

Nur Rettungswagen, Feuerwehr und Müllabfuhr werden später eine schmale Zufahrt über die Kölnische Landstraße nutzen dürfen. Der Bauverkehr muss demnach über die einzige öffentliche Zufahrt, von der Kastanienallee kommend, über den im Jahr 2008 gebauten Schlehenweg geleitet werden. Holl hat Verständnis für Bedenken der Anwohner angesichts der zu erwartenden Einschränkungen: „Wenn ich am Schlehenweg wohnen würde, wäre ich auch nicht begeistert. Wir werden da mit größter Sorgfalt herangehen.“ Mit den Anwohnern sollen in den nächsten Tagen im Rathaus Gespräche geführt werden. Sie wurden eingeladen, um eine Klärung der Lage herbeizuführen. Es ist allgemein üblich, den Baustellenverkehr so zu führen, wie später auch der Verkehr zur künftigen Wohnbebauung rollen wird. Allerdings sind die Platzverhältnisse und das Fahrztempo, es gilt Schrittgeschwindigkeit zu fahren, in dem verkehrsberuhigten Bereich stark eingeschränkt.

Denkbare wäre eine Ampelschaltung, um Begegnungsverkehr zu vermeiden. Zudem könnten vier Baumscheiben gesichert und die zugehörigen Bäumen für die Bauzeit (zwei bis vier Jahre) aus der Straße entnommen werden. Da der Bebauungsplan bereits über ein Vierteljahrhundert alt ist, sind darin heute übliche Auflagen wie die Schaffung von sozial finanzierbarem Wohnraum oder die Nutzung von Solarenergie nicht vorgeschrieben.

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