Mettmanner Amtsgericht spricht Urteil Attacke in Wülfrath Tritte im Treppenhaus: Sieben Monate auf Bewährung für Mieter

Wülfrath · Eine Auseinandersetzung in einem Wülfrather Mehrfamilienhaus endete blutig. Das Amtsgericht Mettmann hatte dazu bereits eine Bewährungsstrafe verhängt. Der Angeklagte ging in Berufung – und zog sie jetzt beim Landgericht Wuppertal wieder zurück.

 Verhandelt wurde vor dem Landgericht Wuppertal.

Verhandelt wurde vor dem Landgericht Wuppertal.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Im Dezember 2019 hatte das Amtsgericht einen Heiligenhauser wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, der 62-Jährige war dagegen in Berufung gegangen.

Die wiederum wurde nun beim Landgericht Wuppertal verhandelt – und am Ende vom Angeklagten zurückgenommen. Aber nicht etwa, weil der mittlerweile zur Einsicht gelangt war. Sondern allein deshalb, weil ihm der Berufungsrichter zuvor jegliche Aussicht auf Erfolg genommen hatte. Bis zum Schluss hatte der Mann beteuert, dass sich im Hausflur des Wülfrather Mehrfamilienhauses nicht das zugetragen habe, was ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen werde.

In der Anklage ist dazu zu lesen, dass der 62-Jährige im Sommer 2018 die Miete für seine Wohnung in der Goethestraße in Wülfrath bereits mehrere Monate nicht gezahlt haben soll. Zwischen dem Vermieter und ihm soll es mehrfach zum Streit wegen ausstehender Mietzahlungen gekommen sein. Zudem soll es bereits eine Räumungsklage gegen den säumigen Mieter gegeben haben.

Nachdem ihm der Vermieter den Strom und das Wasser abgedreht hatte, soll eine verbale Auseinandersetzung zwischen beiden im Hausflur eskaliert sein.

Der Angeklagte soll von einem Termin mit seiner Anwältin gekommen sein, als er dem Vermieter erneut auf der Treppe begegnet sei. Der soll dem Angeklagten in die zweite Etage hinterher gelaufen und dort von dem 62-Jährigen getreten worden sein. In der Anklageschrift ist dazu zu lesen, dass der Angeklagte dem Vermieter mit dem Schuh ins Gesicht getreten haben soll. Daraufhin soll der Verletzte blutend die Treppe herunter gestürzt und mit dem Kopf auf dem Absatz zur ersten Etage aufgeschlagen sein. Ein Arzt attestierte dem Vermieter später eine Prellung des Rückens und des Beckens, mehrere Platzwunden und eine Gehirnerschütterung.

Der Angeklagte selbst behauptet, dass es so nicht gewesen sein könne. Er habe seinen Vermieter nicht getreten, die Verletzungen habe der sich beim Sturz zugezogen. Eine Zeugin hatte jedoch bereits beim Amtsgericht ausgesagt, dass das Opfer blutend die Treppe heruntergefallen sei.

Auch die von Polizeibeamten auf den Stufen festgestellten Blutspuren sprachen aus Sicht des Gerichts dagegen, dass sich das Opfer die Verletzungen erst beim Sturz zugezogen haben soll. Das musste anders passiert sein, hieß es nun auch im Berufungsprozess.

Zudem sei es erwiesen, dass der Mann rückwärts die Treppen heruntergefallen sei. Da sich die Lebensgefährtin des Angeklagten bereits beim Amtsgericht mehrfach widersprochen haben soll, drohe ihr aus Sicht des Berufungsrichters bei einer erneuten Zeugenaussage möglicherweise auch noch eine Anzeige wegen Falschaussage.

Eine Einstellung des Verfahrens hatte der Heiligenhauser zuvor abgelehnt – nun also ist die in der ersten Instanz verhängte Bewährungsstrafe rechtskräftig.

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