Wülfrath Die Anmeldetermine in den Grundschulen

Die Einschulungstermine der Grundschulen in den Wülfrather Grundschulen zum Schuljahr 2016/2017 stehen in den kommenden Wochen an. Kinder, die bis zum Beginn des 30.September 2016 das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 1. August 2016 schulpflichtig. Einen Anspruch auf Aufnahme hat jedes Kind nur an der Grundschule, die der Wohnung am nächsten liegt. Im Rahmen freier Kapazitäten kann die Schule auch andere Kinder aufnehmen.

 In den Grundschulen wird nicht nur Lesen und Schreiben gelernt. Bei Turnieren wie hier im Frühjahr an der Parkschule geht es auch um Fußball.

In den Grundschulen wird nicht nur Lesen und Schreiben gelernt. Bei Turnieren wie hier im Frühjahr an der Parkschule geht es auch um Fußball.

Foto: D. Janicki

Die Möglichkeit zur Anmeldung besteht an folgenden Grundschulen:

Städt.-Gemeinschafts-Grundschule Lindenstraße, Lindenstraße 26. Montag, 26. Oktober 8 bis 11 Uhr und 16 bis 18 Uhr, Donnerstag, 29. Oktober, 8 bis 11 Uhr und 15 bis 18 Uhr, Freitag, 30. Oktober, 8 bis 11.40 Uhr und nach vorheriger Terminabsprache unter 02058-778120 (Sekretariat Frau Seidler)

Städt.-Gemeinschafts-Grundschule Ellenbeek, Tiegenhöfer Straße 16, Dienstag , 27. Oktober, 8 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr, Mittwoch, 28. Oktober, 8 bis 12 Uhr und nach Terminabsprache unter 02058-2585) (Sekretariat Frau Heina)

Städt.- Gemeinschafts-Grundschule Parkstraße, Parkstraße 14, Montag, 26. Oktober - Freitag 30. Oktober, nach vorheriger Terminabsprache unter 02058-78290. (Sekretariat Frau Greverath )

Im Vorfeld bieten alle drei Grundschulen Schnuppertage zu folgenden Terminen an:

Grundschule Lindenstraße Infoabend am 21. Oktober um 20 Uhr (Mittwoch) und dazu kommt noch die "Offene Klassentür" am 21. Oktober von 8.45 bis 10 Uhr (Mittwoch)

Grundschule Ellenbeek Infoabend am 20. Oktober um 19.30 Uhr (Dienstag) und "Offene Klassentür" , 22. Oktober von 8.30-9.40Uhr (Donnerstag)

Grundschule Parkstraße , Infoabend am 19. Oktober um 20 Uhr (Montag) und "Offene Klassentür", 23. Oktober von 9 - 11 Uhr (Freitag).

Nach § 41 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen muss jedes schulpflichtige Kind von einem Erziehungsberechtigten bei der Schule angemeldet werden. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.

(RP)
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