Wülfrath Der letzte Abschied kann teuer werden

Wülfrath · Der reißbrettartig geplante Friedhof lässt sich kostengünstiger bewirtschaften als das pflegeintensive Pendant.

 Der städtische Friedhof an der Alten Ratinger Landstraße ist aufgrund unzutreffender Einschätzungen Anfang der 1990-er Jahre falsch geplant worden. Damals rechnete man mit mehr Beerdigungen. Vor allem nicht mit so vielen Urnenbestattungen, die weniger Fläche benötigen.

Der städtische Friedhof an der Alten Ratinger Landstraße ist aufgrund unzutreffender Einschätzungen Anfang der 1990-er Jahre falsch geplant worden. Damals rechnete man mit mehr Beerdigungen. Vor allem nicht mit so vielen Urnenbestattungen, die weniger Fläche benötigen.

Foto: dj

"Friedhofsgebühren lassen sich nicht vergleichen, ohne auf die unterschiedlichen Voraussetzungen auf den Friedhöfen hinzuweisen", sagt Klaus Biederbeck, Amtsleiter Liegenschaften/Bauverwaltung bei der Stadt Wülfrath. Das beginne damit, dass Ruhefristen aufgrund der geologischen und hydraulischen Unterschiede (leichte, lockere oder schwere, feuchte Böden) erheblich voneinander abweichen. Der reißbrettartig geplante Friedhof lässt sich effizienter, also kostengünstiger bewirtschaften als das pflegeintensive parkähnliche Pendant. Zudem müssten städtische Friedhöfe nach den Vorschriften des NRW-Kommunalabgabengesetzes bewirtschaftet werden - konfessionelle und privatwirtschaftliche Friedhöfe aber nicht. Trotzdem: Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein Westfalen hat die aktuellen Gebühren miteinander verglichen. Im Vergleich der Kreisstädte ist die anonyme Beisetzung einer Urne in Erkrath am preiswertesten (je Grabstelle 673 Euro; Mettmann 1310 Euro; Wülfrath 2598,02 Euro), die Bestattung im Sarg im Reihengrab in Wülfrath mit 3705,60 Euro am teuersten. Das Rasen-Wahlgrab schlägt in Wülfrath als luxuriöseste Variante mit 5367,60 Euro zu Buche.

Die Friedhofsgebühren setzten sich aus der Grabnutzungs- und der Bestattungsgebühr für ein Sarg- oder Urnengrab zusammen, zuzüglich der Verwaltungsgebühr für die Genehmigung eines Grabmals. Für seine Statistik hat der Steuerzahlerbund die Gebühren für eine Sargbestattung im Wahlgrab sowie für eine Urnenbeisetzung im Reihengrab untersucht. Ergebnis: Grundsätzlich ist es preiswerter, eine Urne beisetzen zu lassen.

Doch auch hier gibt es erhebliche Kostenunterschiede. So unterscheidet die Stadt Wülfrath am Friedhof Alte Ratinger Landstraße 11 zwischen der Erdbestattung im Doppelwahlgrab für zwei Särge sowie acht Urnen für 8791,10 Euro, der Variante im Einzelwahlgrab, also einem Sarg mit vier Urnen, die es für 5040,35 Euro gibt. Ebenso wie beim Urnenwahlgrab mit vier Urnen, Kostenpunkt 3139,35 Euro, oder im Urnenreihengrab mit einer Urne (2579,02 Euro) sind hier die Nutzung der Friedhofskapelle und Leichenzelle im Preis inbegriffen.

Weitere Alternativen sind die Bestattung in einem Urnen-Rasenwahlgrab für zwei Urnen zum Preis von 3402,94 Euro und die Beisetzung im Rasen-Wahlgrab, ein Sarg und vier Urnen, zum Tarif von 5367,60 Euro.

In Mettmann zum Beispiel wird bei der Urnenbestattung nach Größe berechnet, das Urnenwahlgrab in der Grabgröße a (1,5 Meter x 1,5 Meter) kostet 1605 Euro, in Größe b (1 x 1) 1425 Euro, in Größe c (0,7 x 0,7) 1350 Euro. Der Zuschlag für mehr als zwei Urnen beträgt je Urne 457 Euro und die jährliche Verlängerung umfasst eine Preisspanne von 90 bis 107 Euro. Im Angebot sind außerdem Nutzungsrechte an Reihengräbern. Das anonyme Urnenreihengrab kostet für 15 Jahre 1310 Euro. Dazu kommen die Bestattungsgebühren, bei den Größen c bis a liegt die Preisspanne zwischen 569 bis 589 Euro. Und wer die irdischen Überreste auf dem Aschestreufeld verstreuen lassen möchte, kann das für 667 Euro machen lassen. Nach Ansicht des BdSt-Vorsitzenden in NRW, Heinz Wirz, müssen die Aufwendungen im Friedhofswesen gerechter verteilt werden. So sind Friedhofe zwar in erster Linie Orte der Trauer, Besinnung und Einkehr, aber gerade in Großstädten erfüllen sie zunehmend auch soziale und ökologische Aufgaben. Zu nennen sind hier beispielsweise die Aufgaben der Klimaverbesserung, der Stadtteilauflockerung oder des Emissionsschutzes. Diese Aufgaben werden im Bürokratendeutsch auch als "grünenpolitischer Wert" bezeichnet. "Und dieser Wert sollte großzügig umgesetzt werden, damit die Friedhofsgebührenbelastung für die Bürger oder deren Angehörige auf ein vernünftiges Maß zurückgeführt werden kann." Andererseits werde es vermehrt zu einem "Friedhofs-Tourismus" kommen. "Wer es sich nicht leisten kann, in der eigenen Stadt beigesetzt zu werden, wird in der Nachbarkommune versuchen, die letzte Ruhe zu finden", so Wirz. Vermutlich mit Erfolg. Denn die Bürger haben zwar nur ein Anrecht darauf, den Friedhof zu nutzen, in dessen Stadtbezirk sie zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatten. Aber aufgrund der Überkapazitäten vieler Friedhöfe, sind die meisten Kommunen bereit, auch Auswärtige auf ihren Friedhöfen bestatten zu lassen.

Der Vergleich des Bundes der Steuerzahler lässt sich im Internet unter www.steuerzahler-nrw.de nachlesen.

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