WÜLFRATH/WUPPERTAL Zeugen entlasten Angeklagten

WÜLFRATH/WUPPERTAL · Die erhobene Anklage, ein 65-Jähriger habe seine Frau getötet, stützt sich auf ein rechtsmedizinisches Gutachten. Darin soll von Faserresten im Hals die Rede sein, sie deuten auf Ersticken durch Kopfkissen.

 65-Jähriger Wülfrather steht wegen Totschlags vor Gericht.

65-Jähriger Wülfrather steht wegen Totschlags vor Gericht.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Dass ein mittlerweile 65-jähriger Wülfrather seine Frau umgebracht haben könnte, darauf scheint am zweiten Weihnachtstag 2015 nur wenig hinzudeuten. Der nun wegen Totschlags angeklagte Ehemann hatte vormittags selbst die Rettung alarmiert - wegen der unklaren Todesursache sei routinemäßig die Polizei hinzugezogen worden.

Im Zeugenstand berichtete am zweiten Prozesstag nun der Rettungssanitäter davon, die Frau in einem Mehrfamilienhaus in der Nordstraße - auf dem Ecksofa liegend - vorgefunden zu haben. Der Notarzt habe nur noch deren Tod feststellen können. Der Angeklagte habe die Sachlage damals so geschildert: Man habe bis spät in die Nacht zusammen ferngesehen und sei auf dem Ecksofa eingeschlafen. Am nächsten Morgen habe er dann gegen 10.30 Uhr zur Toilette gehen wollen und festgestellt, dass seine Frau regungslos und ohne Puls neben ihm gelegen habe. Er habe daraufhin sofort den Notarzt verständigt und später seine Stieftochter und die Schwägerin angerufen.

Bereits dem Rettungssanitäter war die Unordnung in der Wohnung aufgefallen - er sprach von herumliegenden Essensresten. Dazu habe ihm der Angeklagte gesagt, das getrocknete Brot seinen Schafen geben zu wollen. Auch die hinzugerufenen Polizeibeamten berichteten von „Müll“, der überall herumgelegen habe. Einer Beamtin war extremer Zigarettengeruch aufgefallen, der Tisch sei voller Tabak und Raucherutensilien gewesen. Ihr Kollege sprach im Zeugenstand über die Situation vor Ort und erinnerte sich daran, dass der Angeklagte zwischen Apathie und Ungläubigkeit hin und her geschwankt sei.

Er habe Selbstgespräche geführt in Richtung seiner verstorbenen Frau und gesagt: „Wie kannst Du mir das antun?“ Man habe ihn mehrfach davon abhalten müssen, seine Frau zu berühren und ihr durchs Haar zu streicheln. „Ich habe das als zärtlich empfunden“, erinnerte sich der Beamte. Der Angeklagte habe ihm erzählt, dass man Kopf an Kopf auf der Couch geschlafen habe und der Fernseher noch gelaufen sei, als er seine Frau tot aufgefunden habe. Später habe er den herbeigeeilten Verwandten die gleiche Geschichte erzählt und dabei habe er geweint.

Die am zweiten Verhandlungstag vernommenen Zeugen berichteten übereinstimmend von einem Kissen, dass sich neben dem Kopf der Toten befunden habe. Die erst ein Jahr nach der Tat gegen den 65-Jährigen erhobene Anklage stützt sich vor allem auf das rechtsmedizinische Gutachten. Darin soll von Faserresten im Hals die Rede sein, die darauf hindeuten könnten, dass das Kissen leicht auf den Kopf des Opfers gedrückt worden sein könnte.

Auch ein kleines Hämatom am Auge soll bei der Obduktion festgestellt worden sein - der Rechtsmediziner soll dazu an einem der kommenden Verhandlungstage gehört werden. Nachbarn sollen den Ermittlungsbeamten zudem davon berichtet haben, dass sich die Eheleute in ihrer Wohnung des Öfteren lautstark gestritten haben sollen. Der Angeklagte hatte die ihm vorgeworfene Tat von Beginn an bestritten. Der Prozess wird am 16. Juni fortgesetzt.

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