Tönisvorst Winzer dürfen nun ausschenken

Tönisvorst · Einstimmig empfiehlt der Hauptausschuss dem Stadtrat, die Eröffnung von Straußenwirtschaften in Tönisvorst zu erleichtern. Eine entsprechende Verordnung legte die Verwaltung dem Hauptausschuss jetzt vor.

Demnach darf für die Dauer von vier Monaten im Jahr erlaubnisfrei selbst erzeugter Apfelwein in einer Straußenwirtschaft ausgeschenkt werden. Diese gibt es häufig in Weinanbaugebieten. Die Winzer schenken in ihrem Weinkeller, einer Scheune oder im Garten ihre Weinerzeugnisse aus. Dabei sind die Sitzgelegenheiten meistens auf 30 bis maximal 40 Plätze beschränkt. Auch der Verkauf von einfachen warmen oder kalten Speisen, wie Flammkuchen, Salate, Käse- oder Wurstplatten, sind in Straußenwirtschaften erlaubt.

In Tönisvorst habe es "konkrete Interessensbekundungen" an solchen Straußenwirtschaften gegeben, sagte Bürgermeister Thomas Goßen. Die Verwaltung habe deshalb nun eine Vorlage erarbeitet, die es mit geringem Aufwand ermöglicht, einen solchen temporären Ausschank auf seinem Grundstück einzurichten. Interessierte müssen dem Ordnungsamt demnach lediglich zwei Wochen vor Eröffnung die geplante Straußenwirtschaft melden.

In einer Apfelstadt sollte es möglich sein, Apfelwein auszuschenken, heißt es in der Begründung der Verwaltung. Stimmt der Rat bei seiner Sitzung am nächsten Donnerstag, 18. Juli, zu, können die ersten Straußenwirtschaften in Tönisvorst bereits in diesem Herbst öffnen.

(WS03)
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