Stadt Willich Willicher Gebühren steigen leicht

Stadt Willich · Welche Gebühren müssen die Willicher Bürger in 2017 zahlen? Im Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen wurden jetzt die Weichen gestellt.

Es ist ein fester Termin zum Jahresende: In der letzten Sitzung dieses Jahres ging es im Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen um die Gebühren, die die Bürger für städtische Leistungen im nächsten Jahr zahlen müssen. Alle Vorschläge der Verwaltung wurden von der Politik genehmigt. Die Gesamt-Steigerung der Gebühren für Dienstleistungen rund um das Eigenheim fällt recht moderat aus - die Grundsteuer B wird nicht erhöht, die Kosten für die Abfallentsorgung sinken leicht.

Die Verwaltung legte wieder eine Berechnung für "Familie Mustermann" (Vier-Personen-Haushalt im Einfamilienhaus) vor. Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt unverändert bei 495 Prozent. Die Kosten für die Entsorgung von 200 Kubikmeter Schmutzwasser steigen von 534 Euro auf 578 Euro, die Kosten für die Regenwasser-Ableitung von 126,10 Euro auf 140,40 Euro bei einem 130 Quadratmeter großen Grundstück.

Die Erhöhung dieser Kosten berücksichtigt auch die Zustimmung zu einem Antrag der Grünen aus dem Jahr 2015, um die Sanierung der Schmutzwasser-Kanäle zu beschleunigen und das Grundwasser besser zu schützen: 2017 soll eine zusätzliche Arbeitskraft eingestellt werden, ebenso im Jahr 2018. Außerdem gibt es ab 2018 jährlich 400.000 Euro mehr für die Sanierungskosten. Dieser Antrag musste auch im Planungsausschuss behandelt werden.

Die wöchentliche Leerung einer 80-Liter-Mülltonne kostet im nächsten Jahr 302,22 Euro (bisher 306,86 Euro). Eine Bio-Tonne kostet 52 Euro. Die wöchentliche Straßenreinigung mit der Großkehrmaschine und einer Grundstücksfront von sieben Metern steigt von 5,67 auf 5,74 Euro. Dadurch ergibt sich eine neue jährliche Belastung einer Musterfamilie von 1438,29 Euro statt bisher 1384,56 Euro - die monatlichen kosten erhöhen sich um 4,48 Euro.

Auch die Friedhofsgebühren steigen im kommenden Jahr in manchen Bereichen an - einige Beispiele: So kostet ein "Wahlgrab mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften" insgesamt 2887 Euro (bislang 2815 Euro) - darin enthalten sind die Nutzung der Kapelle, die Beisetzung und das Nutzungsrecht. Ein Urnen-Wahlgrab mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften kostet 1553 Euro (bislang 1532 Euro). Eine Urnenbeisetzung im Kolumbarium wird etwas günstiger: Statt bislang 1444 Euro kostet sie 1436 Euro.

Ein weiteres Thema: die Vergnügungssteuer und der Erlass einer Satzung über die Steuer auf sexuelle Vergnügungen. Die Steuer auf "Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen" wird von 17 auf 20 Prozent erhöht, in Gaststätten von 15 auf 18 Prozent. Angelika Baumbach (FDP) sprach sich dagegen aus, da Automatenaufsteller Gewerbetreibende wie alle anderen auch seien und bereits Gewerbesteuer zahlen.

Für die sogenannte Sex-Steuer muss es eine eigene Satzung geben - diese wurde ebenfalls auf den Weg gebracht. Für entsprechende Räumlichkeiten (Bars, Sauna- oder FKK- und Swinger-Clubs sowie Beherbergungsbetriebe, Privatwohnungen und Wohnwagen) müssen je Veranstaltungstag und angefangenen zehn Quadratmeter 3,50 Euro gezahlt werden.

Alle Satzungen müssen aber noch vom Rat in der Dezember-Sitzung genehmigt werden - von einer Zustimmung ist auszugehen.

(djm)
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