Beschluss im Stadtrat Willicher Eltern werden entlastet

Willich · Es wurde noch einmal eine rund einstündige Diskussion im Willicher Stadtrat – aber jetzt ist die Änderung der Beitragssatzung für Kindergärten und Tagespflege auf dem Weg.

 Eltern von Kita-Kindern werden in Willich ab dem kommenden Jahr finanziell entlastet.

Eltern von Kita-Kindern werden in Willich ab dem kommenden Jahr finanziell entlastet.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Das Ergebnis unter dem Strich: Im kommenden Jahr werden alle Eltern bei der Beitragszahlung für die Kita oder Tagespflege entlastet – wenn auch in unterschiedlichen Stufen. Der Willicher Rat hat die neue Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung der nicht-schulpflichtigen Kinder auf den Weg gebracht – allerdings noch einmal in einer geänderten Formulierung des Beschlusses, um auch rechtskonform zu handeln.

Inhaltliche Kernaussagen sind: Eltern müssen ab dem 1. Januar 2020 erst ab einem Haushaltseinkommen von 42.000 Euro im Jahr einen Beitrag für die Kita oder Tagespflege zahlen (bisher ab 24.000 Euro). Gleichzeitig wird die – ohnehin schon gestaffelte – Beitragsberechnung „verschoben“: Die Summen, die bisher bei einem Einkommen von 24.000 Euro gezahlt werden, werden erst erhoben, wenn das Einkommen 42.000 Euro und mehr beträgt. Entsprechend verändern sich die Berechnungen bei den folgenden höheren Einkommen. Um alles konsequent zu Ende zu denken und dem Grundsatz der generellen Entlastung gerecht zu werden, werden noch zwei weitere Einkommensstufen bis zur höchsten Stufe „eingeschoben.“

Diese Ergebnisse wurden in einem Arbeitskreis aus Elternvertretern, CDU und Grünen mit der Verwaltung erzielt. Diese neue Elternbeitragssatzung hat allerdings Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2020, die bisher noch nicht eingerechnet sind. Das wird jetzt in der Kämmerei geschehen – denn die gewünschte Entlastung bedeutet auch, dass die Stadt im Haushalt 2020 rund 1,1 Millionen Euro zusätzlich finanzieren muss. Daher lautet der zweite Satz des Ratsbeschlusses: Die neue Elternbeitragssatzung wird erst nach der Rechtskraft des Haushaltes 2020 rechtswirksam, dann aber rückwirkend zum 1. Januar 2020.

Der Beschluss fiel mit den Stimmen von CDU, Grünen, SPD und Für Willich. Die FDP enthielt sich. Die vorherige Diskussion drehte sich nicht um Sachfragen oder finanzielle Änderungen, sondern war eher geprägt von gegenseitigen Vorwürfen wie „wir hätten es früher gemacht“ über „wir hätten mehr für die Eltern gewollt“ bis zu „es ist ein Akt der Verzweiflung, jetzt ein Haar in der Suppe zu finden“.

Substantiell wichtig für die Eltern dürfte allerdings die Information sein, dass es erklärter Wunsch der Politik im Sinne der Elternwünsche ist, die Qualität der Kinderbetreuung zu erhalten oder zu verbessern. Dafür soll es einen weiteren Arbeitskreis geben.

Das ganze Thema Kindergartenfinanzierung ist derzeit für die Kommunen nicht einfach. Sie wissen unter anderem noch nicht, welche Folgen das Gute-Kita-Gesetz der Bundesregierung haben wird. Sie stellt den Ländern 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung, um die Kindertagesbetreuung zu verbessern. Die Länder können vor Ort entscheiden, wie sie das Geld verwenden möchten. Außerdem wird das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) des Landes NRW erst im November kommen. Auch das Gesetz wird Auswirkungen auf die Kommunen haben. NRW will zudem ab dem kommenden Jahr ein zweites beitragsfreies Kindergartenjahr einführen. Das Land will den Kommunen die dadurch entstehenden Kosten erstatten.

Weiterer Knackpunkt ist in Willich die Suche nach qualifizierten Erziehern und Erzieherinnen sowie Tagespflegepersonen. Politik und Verwaltung hatten deswegen schon früher entschieden, dass die Stadt die Kosten für die Schulung neuer Tagespflegepersonen übernehmen will.

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