Mit Einschränkungen Das Hallenbad der „Bütt“ öffnet

Willich · Das Willicher Freizeitbad „De Bütt“ öffnet am heutigen Samstag auch sein Hallenbad – wenn auch sehr eingeschränkt, wie Badleiter Philipp Bauknecht mitteilt. Die Corona-Schutzverordnung mache diese Einschränkungen nötig.

 Das Hallenbad der „Bütt“ kann ab Samstag wieder genutzt werden.

Das Hallenbad der „Bütt“ kann ab Samstag wieder genutzt werden.

Foto: Stadt Willich

So steht den Gästen lediglich das Sportschwimmerbecken zur Verfügung. „Alle anderen Becken und die Rutsche dürfen wir nicht frei geben. Somit ist nur das Schwimmen unter sportliche Gesichtspunkten möglich.“

Nur 50 Personen dürfen gleichzeitig ins Bad, wegen der stark eingeschränkten Besucherzahl gibt es Tickets nur an der Kasse. Die persönlichen Daten müssen von Hand mit den Zeiten von Eintritt und Verlassen eingetragen werden, bis zum Spind herrscht Maskenpflicht. Es werden ausschließlich Zwei-Stunden-Tickets verkauft und die Preise stark angepasst. Erwachsene zahlen 2,50 Euro, Kinder 1,75 Euro; bei Überziehen der Zeit fallen pauschal 2,50 Euro an. Sportschwimmerkarten sind ganz normal gültig. Da nur ein Schwimmerbecken zur Verfügung steht, dürfen auch nur Schwimmer ins Bad; deswegen ist das Mindestalter auf sechs Jahre hochgesetzt. Kinder zwischen sechs und neun Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen ins Bad. In der Halle stehen jede zweite Umkleidekabine und über 70 Spinde zur Verfügung. Bauknecht: „Somit bekommt jeder sicher einen Spind – alle Sammelumkleiden bleiben jedoch gesperrt.“

Vor allem im Umkleidebereich muss auf das Einhalten der Abstandsregeln geachtet werden. Die Duschen sind ebenfalls nutzbar und entsprechend beschildert. Das Föhnen ist nicht gestattet. Außerdem gibt es eine konkrete Wegeführung: Der Zugang zum Bad erfolgt ausschließlich über den linken Gang Richtung Sammelumkleiden, verlassen kann man das Bad über die Türen beim Freizeitbereich in der Nähe des Babybeckens. Sitz- und Ablagemöglichkeiten gibt es in der Halle nur sehr wenige. „Unsere ,Liegewiese’ der Halle steht jedoch zur Verfügung. Dort können persönliche Gegenstände dauerhaft deponiert werden.“ Schließlich zum Schwimmen: Im Sportschwimmerbecken sind – wie im Freibad – zwei Bahnen zusammengefasst, es wird gegen den Uhrzeigersinn geschwommen. Eingang und Ausgang sind ebenfalls deutlich markiert.

Spaß machen die ganzen Einschränkungen niemandem. Aber man möchte, so Bauknecht, dem Kunden immerhin bieten, was unter den gegebenen Vorschriften möglich ist: „Wir hoffen sehr, dass wir unser Angebot mit der nächsten Lockerung der Verordnung erweitern können.“

(msc)
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