Abkürzung zwischen Niederheide und Wekeln „Am Klapptor“ und „Klein Kempen“ für Durchgangsverkehr gesperrt

Willich/Schiefbahn · Seit Langem gibt es Klagen zur Nutzung der Straßen „Am Klapptor“ und im weiteren Verlauf „Klein Kempen“ als Abkürzung von Schiefbahn-Niederheide aus zum Kreisverkehr am Beginn der Bebauung in Wekeln.

 Viele Autofahrer nutzen die Straßen „Am Klapptor“ und „Klein Kempen“ als Abkürzung. Das soll jetzt ein Ende haben.

Viele Autofahrer nutzen die Straßen „Am Klapptor“ und „Klein Kempen“ als Abkürzung. Das soll jetzt ein Ende haben.

Foto: Marc Schütz

Verboten ist das schon lange, denn es handelt sich um Wirtschaftswege, die derzeit durch das Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) mit Zusatz „Anlieger frei“ für den durchgehenden Verkehr gesperrt sind.

Davon ließ sich in der Vergangenheit allerdings nicht jeder davon abhalten, die Abkürzung zu nutzen: Straßenanlieger und Spaziergänger beklagten immer wieder, dass die Strecke ordnungswidrig als Abkürzung zwischen den Ortsteilen Wekeln und Schiefbahn-Niederheide genutzt wurde – oft auch in durchaus rasantem Tempo: Spaziergänger und Fahrradfahrer wurden gefährdet. Der Geschäftsbereich Landschaft und Straßen der Stadt Willich führte Verkehrszählungen durch, beobachtete die Situation, und auch Kontrollen der Polizei bestätigten die Klagen. „Die Wege sind aufgrund ihres Ausbauzustandes nicht für den Durchgangsverkehr geeignet. Im Begegnungsfall weichen Fahrzeuge in den unbefestigten Seitenstreifen aus, wodurch die Bankette regelmäßig zerstört wird – und das muss dann teuer repariert werden“, sagt Tim Orth, im Geschäftsbereich Stadtplanung für „Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung“ zuständig.

Daher wurden und werden jetzt die Wirtschaftswege durch Verkehrszeichen 260 mit dem Zusatz „landwirtschaftlicher Verkehr frei“ abschnittsweise gesperrt, um dadurch die Durchfahrt zu verhindern. Die dazu notwendige Anhörung des Geschäftsbereiches Landschaft und Straßen als Straßenbaulastträger und der Polizei wurde durchgeführt, der Geschäftsbereich Stadtplanung beteiligt. Jetzt werden die Schilder aufgestellt, und danach ist die Benutzung dieser Straßenabschnitte nur noch für landwirtschaftliche Fahrten und Fahrradfahrer zulässig – und der Polizei wird es bei Kontrollen ermöglicht, ordnungswidrige Durchfahrten zu ahnden. Orth: „Die Durchfahrtsbeschränkung gelten zunächst versuchsweise für ein Jahr – wir werden die verkehrlichen Auswirkungen im Auge behalten.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort