Stadt Willich Wieder Glasflaschenverbot beim Tulpensonntagszug

Stadt Willich · Es gibt rund um den Anrather Tulpensonntagszug auch in diesem Jahr wieder - in Absprache mit dem Veranstalter, der das voll unterstütze - ein generelles Glasflaschenverbot. Das teilt die Stadt Willich mit. Erneut wird das städtische Ordnungsamt am Tulpensonntag, 11. Februar, am Rande des Anrather Zugs die Einhaltung des Glasflaschenverbotes kontrollieren; unterstützt wird das Ordnungsamt dabei von Kräften der Polizei und eines privaten Sicherheitsdienstes.

An den Kontrollstellen (Neersener Straße, Viersener Straße Höhe Rathaus, Franz-van-Kempen-Straße, Jakob-Krebs-Straße im Bereich Kirche, Passage, Schottelstraße) werden Taschen- und Rucksackkontrollen und bei Bedarf auch Leibesvisitationen durchgeführt. Mitgebrachte Glasflaschen, egal ob sie Alkohol enthalten oder nicht, dürfen nicht in die Glasflaschenzone mitgenommen werden. Eine Entsorgung erfolgt in die bereitgestellten Müllbehältnisse.

"Das Glasflaschenverbot", so Martin Zinnel, Leiter des Geschäftsbereichs Einwohner und Ordnung, "dient dem Schutz aller Zugbesucher vor Verletzungen in diesem Bereich - und gilt übrigens für alle Altersklassen." Ein Hauptaugenmerk wird allerdings auf alkoholisierte Jugendliche unter 16 Jahren und andererseits auf Personen zwischen 16 und 18 Jahren mit einem Wert von über 1,1 Promille gelegt: Außerdem wird bei beiden Personengruppen kontrolliert, ob ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegt - also ob berauschende Mittel wie Haschisch, Marihuana, Cannabis, synthetische Drogen eingenommen wurden. Zinnel: "Wir werden konsequent sein - und appellieren schon jetzt an die Eltern, darauf zu achten, dass ihre Kinder ohne Alkoholbesitz und nicht alkoholisiert am Tulpensonntagszug teilnehmen." Insbesondere sollten die betroffenen Personen Ausweise bei sich tragen oder zumindest Dokumente, aus denen eindeutig Identität und Alter hervorgehen.

Übrigens hat das Ordnungsamt im Vorfeld auch wieder Kontakt zu Verkaufsstellen von alkoholischen Getränken aufgenommen und einmal mehr auf das Verbot der Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche hinweisen: "Verstöße der Geschäftsinhaber", so noch einmal Ordnungsamtsleiter Martin Zinnel, "können zu erheblichen Konsequenzen führen."

(RP)
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