Stadt Willich Wahlefeldsaal: Genehmigung ist hinfällig

Stadt Willich · Erneut scheiterte die Stadt Willich mit ihrer Betriebserlaubnis für die Nutzung des Wahlefeldsaales vor Gericht. Erst am 21. Oktober 2013 hatte die Stadt den Sebastianern als Eigentümern des Schützenhauses die Betriebserlaubnis erteilt.

 Einlass in den Wahlefeldsaal in Neersen ist bis auf Weiteres nur für Besucher von Veranstaltungen, die die Bruderschaft mit der Nachbarin des Bruderschaftshauses abgesprochen hat.

Einlass in den Wahlefeldsaal in Neersen ist bis auf Weiteres nur für Besucher von Veranstaltungen, die die Bruderschaft mit der Nachbarin des Bruderschaftshauses abgesprochen hat.

Foto: Kaiser

Im Wahlefeldsaal sollten bis 21 Uhr (Betriebsende 22 Uhr) Veranstaltungen, auch von Privatleuten, mit einer maximalen Personenzahl von 432 stattfinden dürfen. Das hatte die Stadt Willich der Neersener Bruderschaft vor drei Monaten genehmigt. Diese Erlaubnis ist nun wieder vom Tisch. Bei einem Erörterungstermin im Düsseldorfer Verwaltungsgericht äußerte die Richterin erhebliche Zweifel an dieser Größenordnung und erklärte darüber hinaus das Lärm- und Schallschutzgutachten des TÜV in einigen Punkten für unzureichend. Sie verlangt nun eine Nachbesserung. In diesen Tagen wird die St. Sebastianus Bruderschaft ein Schreiben der Stadt erhalten. Inhalt: Die Betriebserlaubnis von Oktober 2013 ist aufgehoben und somit Makulatur ist.

Lang und breit wurde die Problematik im Verwaltungsgericht mit der Richterin Gudrun Zeiß erörtert. Die Willicher Verwaltung war gleich neben ihrem Anwalt mit mehreren Personen zum Termin gekommen: Martina Stall, Andrea Ritter und ein Mitarbeiter der technischen Bauaufsicht. Außerdem waren der TÜV-Sachverständige, von der Bruderschaft ihr Präsident Dr. Robert Brintrup und Ehren-Brudermeister Peter Vennen und der Anwalt der Nachbarin, Dr. Michael J. Zimmermann, erschienen. Eigentlich sollte es nicht um die Hauptklage gehen, sondern nur um den parallel eingebrachten Eil-Antrag, die Betriebserlaubnis vom Oktober bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen. Da aber die Richterin bei dem Termin ihre bereits erheblichen Bedenken gegen die Erlaubnis äußerte, musste die Stadt die Genehmigung zurückziehen.

Gudrun Zeiß äußerte starke Zweifel, ob tägliche Veranstaltungen mit maximal 432 Personen überhaupt für dieses Gebiet zulässig seien. Zur Zahl von 462 Personen erläuterte Martina Stall: "Dies hatte die Bruderschaft so beantragt. Zugrunde gelegt wurde dabei die Saalgröße von 216 Quadratmetern, und ohne Tische und Stühle haben wir dann je Quadratmeter zwei Personen angenommen und entsprechend hochgerechnet." Viel zu viel, meinte die Richterin, zumal dies nach der Baugenehmigung an 365 Tagen im Jahr theoretisch möglich wäre.

Und noch ein Umstand sei, so die Richterin, ungenügend im Lärmschutzgutachten berücksichtigt worden: Wenn die Besucher, ausgehend von der maximalen Anzahl, den Saal zwischen 21 und 22 Uhr verlassen, welchen Lärm verursachen sie?

Jetzt beginnt das Verfahren nahezu wieder von vorne, wobei es bereits eine wesentliche Änderung geben dürfte. Denn Bruderschafts-Präsident Dr. Robert Brintrup war jetzt damit einverstanden, dass bei einer neuen Genehmigung die maximale Anzahl der Besucher auf 250 beschränkt wird. Jetzt wird erst einmal vom TÜV das Gutachten nachgebessert beziehungsweise ergänzt. "Dann muss wiederum ein neuer Bauantrag eingereicht werden", sagte Stall und hoffte, dass diese neue Genehmigung in den nächsten zwei Monaten ("vielleicht schon etwas früher") ausgesprochen werden könne.

De facto ist jetzt nach wie vor die alte Betriebsgenehmigung aus dem Jahr 1997 immer noch gültig, wonach nur einige Veranstaltungen der Bruderschaft erlaubt sind. Ausnahmen davon sind nur mit Zustimmung der Klägerin möglich. Sie hatte jüngst unter anderem einigen Karnevalsveranstaltungen zugestimmt. Diese dürfen auch stattfinden, ferner eine runde Geburtstagsfeier an diesem Wochenende.

Über die unbeschränkte Anzahl der jährlichen Veranstaltungen im Wahlefeldsaal war bei der Gerichtsverhandlung nicht gesprochen worden, sagte Stall auf Anfrage. "Eine Beschränkung der Veranstaltungen müsste die Bruderschaft mit der klagenden Nachbarin aushandeln", ergänzte die Technische Beigeordnete."

(wsc)
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