Sport in Willich Vereine können Sportanlagen teilweise nutzen

Willich · Die Stadt hat Vereine angeschrieben und darüber aufgeklärt, was derzeit erlaubt ist und was nicht. Der städtische Ordnungsdienst überwacht die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung.

 Schulen und Vereine können Sportstätten teilweise wieder nutzen, müssen aber die Corona-Regeln beachten (Symbolbild).

Schulen und Vereine können Sportstätten teilweise wieder nutzen, müssen aber die Corona-Regeln beachten (Symbolbild).

Foto: dpa

Die Irritationen, was angesichts der aktuellen Corona-Schutzverordnung wo erlaubt ist und was nicht, sind laut der Stadt Willich weit verbreitet. Darum hat das Team Sport aus dem Geschäftsbereich „Schule Sport Kultur“ die Vereine angeschrieben und aufgeklärt, dass nach der aktuellen Schutzverordnung des Landes NRW „Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unzulässig“ ist. Ausgenommen vom Verbot ist Sport „allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht“. Außerdem ist „zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten“.

Das heißt konkret, dass Schulen und Vereine die Sportstätten in Willich teilweise wieder nutzen können, wobei die erwähnten Regeln eingehalten werden müssen – „und wenn nicht, kommt es zu entsprechenden Sanktionen bis zu Ordnungswidrigkeitsverfahren und einer Sperrung der Sportanlagen“ so Lisa Coppus vom Team Sport. Der städtische Ordnungsdienst überwacht ständig die Einhaltung. Vereine, die von der Nutzung „ihrer“ Anlagen Gebrauch machen möchten, müssen fürs Training den Sportplatz beim Team Sport der Stadt anmelden. Die Übungsleiter sind danach zu den Trainingszeiten für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen verantwortlich: Es muss eine Anwesenheitsliste geführt und vier Wochen lang aufbewahrt werden. Nach wie vor ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen nicht erlaubt.

(RP)
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