Stadt Kempen Spenden für Flüchtlinge sind jetzt steuerlich einfacher

Stadt Kempen · Zur Förderung und Unterstützung der Flüchtlingshilfe hat das Bundesfinanzministerium steuerliche Erleichterungen für private Spender und steuerbegünstigte Organisationen beschlossen. Rückwirkend zum 1. August gilt: Spenden können einfacher nachgewiesen werden und gemeinnützige Vereine können unter erleichterten Voraussetzungen Hilfsaktionen für Flüchtlinge einleiten. "Wer jetzt eine Spende auf ein für die Flüchtlingshilfe eingerichtetes Sonderkonto einzahlt, kann diese nun ohne die sonst erforderliche ordnungsgemäße Spendenbescheinigung in seiner Steuererklärung geltend machen", teilt Ludger Brückmann, Leiter des Finanzamts Kempen, das auch für Tönisvorst zuständig ist, mit.

Als Nachweis reiche der Bareinzahlungsbeleg, der Kontoauszug oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking aus. Sonderkonten für die Hilfe von Flüchtlingen können insbesondere Städte und Gemeinden, anerkannte Hilfsorganisationen oder Verbände der freien Wohlfahrtspflege einrichten. Darüber hinaus dürfen alle gemeinnützigen Organisationen Hilfsaktionen durchführen und Spenden für Flüchtlinge sammeln. "Wenn beispielsweise ein Kleingartenverein im Rahmen eines Festes Spenden für Flüchtlinge sammelt, kann er das tun, ohne befürchten zu müssen, dass dadurch der Vereinszweck gefährdet wird", so Brückmann.

(hd)
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