Tönisvorst So prüft Willich seine Kanäle

Tönisvorst · Ein neuer Erlass hat die Bürger verunsichert. Dabei hat sich nicht viel geändert. Laut Landeswassergesetz müssen die Kommunen dafür sorgen, dass die Abwasserkanäle dicht sind. Wie das geschieht, entscheidet jede selbst.

Eine Methode zur Dichtheitsprüfung ist die Kamerafahrt per Joystick-Steuerung. Auf diese Weise werden mögliche Schäden im Kanal gesichtet.

Eine Methode zur Dichtheitsprüfung ist die Kamerafahrt per Joystick-Steuerung. Auf diese Weise werden mögliche Schäden im Kanal gesichtet.

Foto: Laaser

Die Kanalprüfung steht an. Dies ist die Nachricht, die die Haus- und Grundstückseigentümer der Region schon länger beunruhigt. Sie sind verpflichtet, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die eigenen Abwasserkanäle auf ihre Dichtheit überprüfen zu lassen. Vor einigen Tagen gab es aus dem Landtag neue Details: Es soll unterschiedliche Schadensklassen geben, bei nur geringen Schäden seien keine Reparaturen notwendig. Trotzdem bleiben viele Fragen – vor allem, weil die Verwaltungen der Städte unterschiedlich verfahren.

Wer ist verpflichtet?

Haus- und Grundstückseigentümer in der Stadt Willich haben voraussichtlich bis 2015 dafür Sorge zu tragen, dass ihre privaten Abwasserleitungen dicht gegen Aus- bzw. Eintreten von Ab- oder Grundwasser sind. Die Sanierung muss der Grundstückseigentümer selbst organisieren und finanzieren.

Gilt die Frist für alle Eigentümer?

Nein. Wenn öffentliche Kanäle saniert werden, müssen Eigentümer von angrenzenden Grundstücken zeitnah mitziehen. Das haben die städtischen Abwasserbetriebe in einem ersten Konzept schon vor langer Zeit bestimmt. Betroffene Bürger werden vorab über den Postweg informiert. Für alle anderen gilt zunächst die Frist bis 2015. "Wir arbeiten aber an einem Konzept, um auch die anderen Bereiche in Willich zu systematisieren", sagt Klaus Schilling von den städtischen Abwasserbetrieben Willich.

Wer prüft?

Das dürfen nur zugelassene Sachkundige, die alle im Internet unter www.lanuv.nrw.de aufgelistet sind. Dabei warnt Schilling vor "Kanalhaien", also unseriösen Betrieben. "Kein seriöses Unternehmen klingelt unangemeldet an der Haustür – erst vor kurzem ist leider wieder ein älteres Ehepaar darauf reingefallen", sagt Schilling. Zudem sollten Bürger für die Untersuchung der Abwasserkanäle und ihre eventuelle Sanierung zwei unterschiedliche Firmen beauftragen.

Wie wird geprüft?

Viele Menschen befürchten, bei einer Wasser- oder Luftdruckuntersuchung, die für neue oder erneuerte Kanäle verpflichtend ist, würden die Kanäle erst recht beschädigt. "Der Begriff ist irreführend", findet Schilling. Er bevorzugt den Begriff "Wasserfüllstandsprüfung" – Wasser werde nur aufgestaut, da komme kein Druck drauf. "Man sollte die Schärfe aus der Diskussion nehmen." Ansonsten sei die TV-Inspektion eine preiswerte, zulässige Möglichkeit zur Prüfung.

Warum das Ganze?

Diese Frage beantwortet Klaus Schilling pragmatisch: "Wer ein kaputtes Dach hat, lässt es doch auch reparieren." Undichte Abwasserkanäle verunreinigen das Grundwasser mit Bakterien oder chemischen Schadstoffen. Zudem sei ein solcher Nachweis über eine funktionstüchtige Abwasserleitung auch für Hauskaufinteressierte interessant. "Letztlich wird doch nur erwartet, dass Bürger ihre Leitungen zu einem gewissen Zeitpunkt in Ordnung haben", so Schilling. Nun gilt es, in Inforunden unter den Bürgern um Verständnis für diese Maßnahmen, die von 100 bis zu mehreren tausend Euro bei einer Sanierung kosten können, zu werben.

(RP)
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