Stadt Willich Schützen-Saal für Private vorerst zu

Stadt Willich · Im Neersener Wahlefeldsaal, Eigentum der Sebastianus Bruderschaft, feiern auch Privatleute oder Vereine. Ob dies künftig erlaubt wird, ist fraglich. Eine Anwohnerin klagte beim Verwaltungsgericht und erzielte einen Teilerfolg.

 Vorerst für private Feiern geschlossen: Die Neersener Sebastianus-Bruderschaft darf bis auf weiteres den Wahlefeldsaal nicht für private Veranstaltungen oder vereinsfremde Feiern freigeben.

Vorerst für private Feiern geschlossen: Die Neersener Sebastianus-Bruderschaft darf bis auf weiteres den Wahlefeldsaal nicht für private Veranstaltungen oder vereinsfremde Feiern freigeben.

Foto: Kaiser

Bis auf weiteres und bis zur Entscheidung in der Hauptsache sind der Neersener Sebastianus-Bruderschaft fremde und die Anwohner störende Veranstaltungen im Wahlefeldsaal nicht gestattet. Vor wenigen Tagen hatten sich die Beteiligten an einem Gerichtsverfahren mit der zuständigen Richterin am Wahlefeldsaal getroffen. Sie will ein neues Lärmschutzgutachten erstellen lassen. Ein seinerzeit von der Bruderschaft in Auftrag gegebenes Gutachten war für die Richterin nicht ausreichend.

CDU-Ratsherr Heinz Amfaldern sprach von einem riesigen Verlust, wenn der einzige Bürgersaal in Neersen nur noch eingeschränkt zur Verfügung stünde und von "einem Desaster für die Schützen", die auch zur laufenden Finanzierung des Saales auf die Fremdnutzung angewiesen seien. Bürgermeister Heyes sagte: "Das ist ein sehr heikles und diffiziles Thema."

Am Lokaltermin nahm die Technische Beigeordnete, Martina Stall, teil. Sie geht davon aus, "dass es vielleicht mit wenigen Einschränkungen im Wahlefeld-Saal weiter geht." So könnten auch mit Zustimmung der Klägerin tagsüber einige private Feiern oder andere Aktionen stattfinden, wie die städtische Immobilien-Börse am 28. Oktober.

"Das ist kein Schnellschuss, die Klage läuft seit einem dreiviertel Jahr, zumal mit der Bruderschaft in wesentlichen Punkten keine Einigung erzielt wurde", sagte die klagende Anwohnerin. Ein Knackpunkt, der die Sache letztendlich vors Gericht brachte, war wohl der vorgesehene Bau einer Lärmschutzwand am Saal. "Die sollte nur etwa 1,50 Meter hoch werden, die Anwohnerin plädierte für mindestens zwei Meter", so Stall.

Die Beschwerdeführerin bemängelte auch, dass ihr als unmittelbar Betroffene — sie wohnt direkt neben dem Saal — die erweiterte Baugenehmigung von Mai 2010 nicht zugestellt worden sei. Durch die zweite städtische Baugenehmigung wurde es der Bruderschaft gestattet, auch Fremden die Nutzung zu erlauben und zwei monatliche Großveranstaltungen mit bis zu 200 Personen durchzuführen.

Anwälte sind eingeschaltet, wobei der Grevenbroicher Rechtsanwalt der Anwohnerin gestern mitteilte, dass man nicht den kulturellen Veranstaltungen den Garaus machen wolle, sondern es in erster Linie um das richtige Abwägen der unterschiedlichen Interessen gehe. Kein Verständnis hat der Anwalt für ein offenbares Argument der Gegenseite, die Zeit für eine Klage sei längst abgelaufen. Kommentare von der St. Sebastianus Bruderschaft waren gestern nicht zu bekommen.

(RP)
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