Schottelstraße in Anrath Für Fahrradfahrer wird es noch sicherer

Der tödliche Unfall an der Schottelstraße zieht eine Fülle von Maßnahmen nach sich. Auch wenn der Unfall auf nicht ordnungsgemäße Teilnahme am Straßenverkehr zurückzuführen ist, gibt es Änderungen, die vor allem Radfahrern nützen.

 An dieser Stelle wird der Radweg der Schottelstraße stadteinwärts auf die Fahrbahn geleitet. Dort kam im April eine 14-jährige Inlineskaterin zu Tode. Sie wurde von einem Traktorgespann überrollt, als sie auf die Fahrbahn fuhr.

An dieser Stelle wird der Radweg der Schottelstraße stadteinwärts auf die Fahrbahn geleitet. Dort kam im April eine 14-jährige Inlineskaterin zu Tode. Sie wurde von einem Traktorgespann überrollt, als sie auf die Fahrbahn fuhr.

Foto: Norbert Prümen

Sicherheit im Straßenverkehr kann es nur geben, wenn sich jeder Verkehrsteilnehmer an die Straßenverkehrsordnung hält. Ob man als Autofahrer, Motorradfahrer, Fußgänger oder mit dem Rad, auf Inlinern oder dem Skateboard unterwegs ist: Für jeden gelten Regeln. Was passiert, wenn diese missachtet werden, machte der Unfalltod einer 14-jährigen Inlineskaterin an der Schottelstraße in Anrath im April auf tragische Weise deutlich: Die Schülerin wechselte, ohne auf den Verkehr zu achten, vom Geh- und Radweg auf die Straße, obwohl sie als Nutzerin von Inlinern generell weiter auf dem Gehweg hätte fahren müssen. Laut Straßenverkehrsordnung müssen Inlineskater die Gehwege benutzen und dürfen nicht auf der Straße fahren. Der tödliche Unfall Anfang April hat alle Teilnehmer, die auch ansonsten die Unfallhäufungsstellen im Kreis Viersen untersuchen, auf den Plan gerufen. Sie nahmen die Stelle unter die Lupe und kamen zu dem Schluss, dass der Unfall hätte vermieden werden können, wenn die Inlinerin sich an die Straßenverkehrsordnung gehalten hätte.

Dennoch ist auf Druck von Seiten der Parteien und der Bevölkerung eine Veränderung der Verkehrssituation eingeleitet worden. Aktuell sieht es so aus, dass die doppelte Umlaufsperre, die das Ende des Radweges, stadteinwärts fahrend, markierte und ein Fahren von Radfahrern auf dem sich fortsetzenden Gehweg verhindern sollte, durch eine einfache Umlaufsperre ersetzt wurde. Zudem wurde das Ortseingangsschild versetzt. Dieses ist nun 100 Meter stadtauswärts montiert und senkt die zulässige Höchstgeschwindigkeit damit noch früher auf 50 km/h. Zudem soll zukünftig ein weiteres Verkehrsschild auf die querenden Radfahrer aufmerksam machen. Ortseinwärts soll der gemeinsame Geh- und Radweg in Höhe des gegenüberliegenden Grundstückes Schottelstraße 80 enden statt wie bislang vor dem Haus mit der Nummer 85. Die Radfahrer werden mit Unterstützung einer Fahrradschleuse ortseinwärts auf die Fahrbahn geführt. Zum Schutz der Radfahrer wird auf der Fahrbahn ein rund 20 Meter langer Radfahrstreifen markiert, der in einen Schutzstreifen für Radler übergeht. Dieser endet an der Schottelstraße 85. „Danach schwimmt der Radfahrer im normalen Straßenverkehr mit“, erklärt Achim Braun von der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde Viersen.

Ortsauswärts wird für die Radfahrer hinter der Ausfahrt des Grundstückes Schottelstraße 74 eine Wartefläche im Seitenbereich neben der Fahrbahn hergestellt, damit sie hier auf die andere Straßenseite und den dort beginnenden Geh- und Radweg wechseln können. Des Weiteren verengt sich damit die Fahrbahnbreite, beginnend an der Einengung vor der Radfahrschleuse bis zum Ende des Schutzstreifens in Höhe der Schottelstraße 85 von 7,50 auf 5,50 Meter. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist der Landesbetrieb Straßen NRW als Straßenbaulastträger verantwortlich.

 Zusätzliche Mittelinseln sollen das Überqueren der Schottelstraße erleichtern.

Zusätzliche Mittelinseln sollen das Überqueren der Schottelstraße erleichtern.

Foto: Norbert Prümen

Des Weiteren plant die Stadt, in Höhe Schottelstraße 85 eine Absperrschranke zwischen Gehweg und Fahrbahn zu installieren, damit dort nicht mehr eingefahren werden kann. Die Unfallkommission hat zudem als dauerhafte Lösung die Installation einer Mittelinsel angeregt, die das Queren am Anfang beziehungsweise am Ende des Radweges einfacher machen soll. Alles in allem Maßnahmen, die den Radfahrern entgegen kommen. Doch sowohl die bereits getroffenen als auch die noch geplanten Maßnahmen können nur wirksam sein, wenn sie angenommen werden und jeder Verkehrsteilnehmer den Vorgaben folgt.

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