Stadt Willich Schlagfallen sind illegal

Stadt Willich · Sie sind verboten und werden dennoch genutzt. Die Rede ist von Schlagfallen. Der Vorfall mit einem Kranich in Willich, der in ein Tellereisen geriet, zeigt, dass es Bürger gibt, die sich über Gesetze hinwegsetzen.

Der Fall eines rund drei Jahre alten Kranichs, der vor Kurzem in Willich in ein aufgestelltes Tellereisen kam und eingeschläfert werden musste, weil seine Beine abgetrennt worden waren, schlug hohe Wellen. Nicht nur, dass dieses Tier gequält wurde und sein Leben verlor, die Benutzung solcher Schlagfallen ist seit vielen Jahren verboten. Das regelt seit 1991 das EU-Recht. Dort heißt es: "Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 des Rates vom 4. November 1991 zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft und der Einfuhr von Pelzen und Waren von bestimmten Wildtierarten aus Ländern, die Tellereisen oder den internationalen humanen Fangnormen nicht entsprechende Fangmethoden anwenden". Und: In der Bundesartenschutzverordnung Paragraf 4, die seit 2005 gilt, wird ebenfalls auf die Thematik eingegangen: "Es ist verboten, in folgender Weise wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten und der nicht besonders geschützten Wirbeltierarten, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten: 1. mit Schlingen, Netzen, Fallen, Haken, Leim und sonstigen Klebstoffen, ...".

Aber auch wenn es eindeutig geregelt ist, dass Schlagfallen nicht benutzt werden dürfen, können sie im Internet in unterschiedlichen Varianten geordert werden. Und sogar auf Messen, die sich um die Jagd drehen, sind solche Marterwerkzeuge erhältlich. "Schlagfallen sind illegal, und ihre Nutzung ist verboten", bringt es Philippe Niebling von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen auf den Punkt. Dennoch kommt es in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen zu Vorfällen. "Wir wissen, dass solche Fallen bei Taubenzüchtern und Hühnerhaltern beliebt sind. Auch der ein oder andere Landwirt greift auf sie zurück", sagt Niebling. Auf diesem Weg versuchen Bürger unter anderem, Greifvögel zu töten, die eventuell eine Taube oder ein Huhn als Beute schlagen könnten. Je nachdem, welches Tier in eine solche Falle gerät, erfolgt die Ahndung.

Allein das Aufstellen einer Schlagfalle ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld belegt werden kann. Werden Greif- oder Singvögel getötet, handelt es sich zudem um einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Handelt es sich um eine streng geschützte Tierart, kann eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegen. Auch das Jagdrecht spielt eine Rolle. Betrifft es nämlich jagdbares Wild, so fällt der Vorfall unter das Stichwort Wilderei. Im Kreis Viersen gab es im vergangenen Jahr einen Vorfall mit einem Marder, der in eine Schlagfalle lief und dort elendig verendete. Er musste qualvoll seine Schmerzen aushalten, bis er letztendlich verhungerte.

Ein weiterer Vorfall betraf in Anrath den Einsatz von Netzvogelfallen, die ebenfalls verboten sind. "Alle Wirbeltiere sind geschützt, auch Feldmäuse. Diese gehören sogar zu den streng geschützten Arten", informiert Niebling. Da es sich bei Mause- und Rattenfallen, die in Bau- und Landmärkten ganz legal erworben werden können, ebenfalls um Schlagfallen handelt, ist das Aufstellen dieser Fallen im Prinzip ebenso untersagt. Bezogen auf die streng geschützte Feldmaus, die von Laien nicht von der Hausspitzmaus zu unterscheiden ist, tritt hier ein besonderes Problem auf. Wie die richtige Vorgehensweise ist, wenn Bürger Probleme durch freilebende Tiere erfahren, darüber informiert der Kreis Viersen. "Wir haben zum Beispiel einen Marderberater im Kreis Viersen", berichtet Niebling. Es handelt sich um eine kostenlose Beratung, wobei ein Marder mittels fachgerecht aufgestellter und überwachter Lebendfalle gefangen und abtransportiert wird.

Niebling erinnert zudem nochmals daran, dass nicht nur Tiere in den Schlagfallen verenden. Diese Art von Fallen, werden sie denn aufgestellt und scharfgemacht, stellen auch eine große Gefahr für spielende Kinder dar. Und wer in seinem Garten die umherhuschende Ratte fangen will und eine Schlagfalle aufstellt, könnte auch den kleinen Igel oder das Rotkehlchen erwischen, die die Falle aufgrund des Futters ansteuern. Auch in Sachen Giftköder für Ratten ist es besser einen Fachmann zurate zu ziehen, als eigenständig zu experimentieren. Wildlebende Tiere in Lebendfallen zu fangen, ist übrigens genauso verboten wie die Nutzung von Schlagfallen.

(tref)
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