Kreis Viersen Ruhestörung: Polizei wurde 90 Mal gerufen

Kreis Viersen · Hoch "Achim" beschert uns derzeit endlich das Sommerwetter, was wir so lange herbeigesehnt haben. Bei vielen sorgt es – vor allem an den lauen Abenden – für Partystimmung. Wir sitzen alle auf der Sonnenseite des Sommers. Und doch hat dies auch seine Schattenseite.

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Hoch "Achim" beschert uns derzeit endlich das Sommerwetter, was wir so lange herbeigesehnt haben. Bei vielen sorgt es — vor allem an den lauen Abenden — für Partystimmung. Wir sitzen alle auf der Sonnenseite des Sommers. Und doch hat dies auch seine Schattenseite.

Denn je mehr Menschen ihre Freizeit nach draußen verlegen, umso mehr häufen sich die Beschwerden von Nachbarn, die sich durch laute Gespräche oder Musik in ihrer Ruhe gestört fühlen. Das ruft dann häufig die Polizei auf den Plan. Die Beamten der Kreispolizeibehörde Viersen haben derzeit besonders viel mit Beschwerden wegen Ruhestörung zu tun. "Innerhalb der vergangenen fünf Tage haben wir bereits mehr als 90 Ruhestörungen bearbeiten müssen", berichtete gestern Polizeisprecher Stephan Groos.

Die Polizei will kein Spielverderber sein, zeigt durchaus Verständnis für die Partymacher. Groos: "Das wenig beständige und oft wechselhafte Wetter der vergangenen Wochen hat leider sehr zu wünschen übrig gelassen. Da versteht sich doch von selber, dass man die wenigen schönen Tage auch entsprechend nutzt."

Das kommende Wochenende verspricht Sonne pur bei Temperaturen von mehr als 30 Grad. Beim abendlichen Grillvergnügen im heimischen Garten kann es dann auch mal laut werden. Groos: "Das findet jedoch leider nicht immer Zuspruch bei den Nachbarn, die zur Abendzeit lieber die Stille genießen möchten und sich durch den Lärm gestört fühlen." Der Polizeisprecher appelliert deshalb an die Vernunft der Beteiligten. "In den meisten Fällen reicht ein nettes Wort der Beamten aus, ein wenig Rücksicht auf den Rest der Nachbarn zu nehmen und den Lärmpegel ein wenig zu senken", weiß er aus Erfahrung.

Unangenehme Folgen

Doch leider gebe es aber auch immer wieder uneinsichtige Zeitgenossen, die sich trotz einer Ermahnung der Polizei nicht an die Nachtruhe hielten und weiterfeierten. Die Folgen können für die Uneinsichtigen recht unangenehm werden: "Neben einer recht kostspieligen Anzeige ist auch das Sicherstellen der Musikanlage oder im Extremfall gar die Ingewahrsamnahme des Verursachers möglich", sagt Groos. Es hänge wie immer an den Betroffenen selbst, in welchem Umfang er solche Unannehmlichkeiten wünsche.

Die Polizei appelliert an alle Bürger, zum einen ein wenig Verständnis für die Gartenpartys zu haben, und fordert zum anderen die Gastgeber und Gäste der Partys auf, nicht zu sehr über die Stränge zu schlagen. Frage des Tages

(RP/rl)
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