Stadt Willich Rücksicht statt Parkverbot

Stadt Willich · Axel Koch sorgt sich um die Sicherheit. Der Neersener beobachtet vor der eigenen Haustür des Öfteren, dass durch aus seiner Sicht falsches Parkverhalten Engpässe entstehen.

 Auf der Neustraße in Neersen parken viele Autofahrer ihre Fahrzeuge dicht an den Grundstückseinfahrten. Laut Ordnungsamt ist das erlaubt. Allerdings muss jeder Autofahrer darauf achten, dass niemand behindert oder gar gefährdet wird.

Auf der Neustraße in Neersen parken viele Autofahrer ihre Fahrzeuge dicht an den Grundstückseinfahrten. Laut Ordnungsamt ist das erlaubt. Allerdings muss jeder Autofahrer darauf achten, dass niemand behindert oder gar gefährdet wird.

Foto: Axel Koch

Wenn es im Haus der Familie Koch rumpelt, dann weiß Axel Koch, dass der Bus gerade den Kreisverkehr überfahren hat, der sich nur wenige Meter entfernt vom Eigenheim befindet. "Der Kreisverkehr ist so eng, den kann der Bus nur bewältigen, wenn er ihn überfährt, und da eine Stelle wegen ehemaliger Bauarbeiten etwas abgesackt ist, setzen die Busse dort auf - und das ergibt die Vibration", erklärt der Neersener. Es ist aber weniger dieses Rumpeln, das ihn beunruhigt, als die Tatsache, dass der Bus oftmals Probleme hat, die Neustraße auf dem Stück vom Kreisverkehr in Richtung Kirchhofstraße zu bewältigen. Wegen der dort parkenden Autos kommt es laut dem Anwohner oft zu Engpässen.

"Und wo der Bus Probleme hat durchzukommen, hat dies ein Rettungs- oder Feuerwehrfahrzeug auch. Das könnte im Ernstfall brenzlig werden", sagt Koch. Er selbst kann nicht nachvollziehen, dass so viele Anwohner trotz eigener Garagen und Stellplätze auf der Straße parken. Zudem werde die Straße zu einem Parkplatz, wenn die Kirche oder der Friedhof aufgesucht werden. Koch selber parkt in seiner eigenen Einfahrt nur noch rückwärts ein, weil er vorwärts fahrend mehr Sicht und damit Sicherheit hat, wenn er sich in den Straßenverkehr einreiht. "Es wird direkt neben unserer Einfahrt geparkt. Da sieht man nichts, wenn man rausfahren möchte. Zudem ist es wirklich ein Gekurbel, bis man auf der Straße ist, weil es so eng ist", berichtet Koch.

Er ist der Ansicht, dass andere Fahrzeuge von seiner Einfahrt einen bestimmten Abstand halten müssten, wie dies auch bei Zebrastreifen, Bushaltestellen, Kreuzungen und Ampeln der Fall ist. Doch das ist nicht so: "Eine private Einfahrt an sich muss freigehalten werden, aber ansonsten gilt: Die Autofahrer dürfen ihren Wagen bis zur Schnittkante, an der sich der Bürgersteig für die Einfahrt senkt, heran parken", erklärt Martin Zinnel, Leiter des Geschäftsbereichs Einwohner und Ordnung der Stadt Willich. Ist kein Trennsystem ersichtlich, darf der Autofahrer dennoch die Einfahrt freilassend parken. Private Einfahrten seien kein Grund, Parkverbotsschilder auszustellen. Bei Zebrastreifen sind es hingegen fünf Meter, die zu einer parkfreien Zone gehören. An Kreuzungsecken darf ebenfalls bis auf fünf Meter geparkt werden, und bei Ampeln sind es je nach Verkehrslage fünf bis zehn Meter. Diese genannten Verkehrssituationen bedürfen dabei keiner zusätzlichen Parkverbotsschilder. Die Straßenverkehrsordnung gibt dies generell vor, und jeder, der seine Fahrprüfung gemacht hat, wurde im theoretischen Teil damit konfrontiert.

Ansonsten verweist Zinnel auf den Paragrafen 1 der Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es nämlich: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Das gilt auch für den Bereich des ruhenden Verkehrs. Auch wer sein Fahrzeug parkt, sollte kurz einmal nachdenken, ob er jemand anderen damit behindert oder sogar gefährdet - beispielsweise dann, wenn die Querung für Feuerwehr und Rettung zu eng wird.

(RP)
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