Willich Risiko für Ehrenamtler

Willich · Interview Der Willicher Versicherungsexperte Helmut Baumeister über Haftungssituationen

In Deutschland boomen Vereins- und Stiftungsgründungen. Die dort ehrenamtlich tätigen Menschen denken über ihre Haftungssituation oft nicht nach, denn kaum einem sind die finanziellen Risiken seines Engagements wirklich bewusst. RP-Redakteurin Thea Elbertz sprach darüber mit Helmut Baumeister, Willicher Sprecher des Bezirks Niederrhein im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Wo liegen die Risiken für die Ehrenamtler?

Baumeister Häufig denkt man in Vereinen und Stiftungen – so genannte Non-Profit-Organisationen (NPO) – in erster Linie daran, das Vereinsgebäude gegen Feuer zu schützen oder die Teilnehmer einer Sportveranstaltung gegen Verletzungen abzusichern. Doch bei der – meist ehrenamtlichen – Arbeit lauert täglich auch die Gefahr, einen Vermögensschaden zu verursachen. Das Risiko auch für ehrenamtliche Mitarbeiter von NPOs, dafür in Anspruch genommen zu werden, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Worauf führen Sie das zurück?

Baumeister Nicht zuletzt hängt dies mit der insgesamt gewachsenen Anspruchsmentalität zusammen. Was viele nicht wissen: Im schlimmsten Fall steht das gesamte private Vermögen der Mitarbeiter und vor allem der Organmitglieder der NPO’s auf dem Spiel. Alle Mitglieder von Gremien, welche die Organisation nach außen vertreten – das sind meistens der Vorstand, das Kuratorium oder auch das Präsidium – können für einen von ihnen verursachten Schaden zur Verantwortung gezogen werden.

Können Sie ein einfaches Beispiel nennen?

Baumeister Es genügt schon ein kleiner Irrtum: Der Vorstand lädt zum Beispiel die Mitglieder zu einem Vortrag ein, hat aber dem Vortragenden aus Versehen einen falschen Termin genannt. Die hierdurch unnütz aufgewendeten Kosten wie Raummiete und Reisekosten können durchaus eine fünfstellige Summe erreichen. Ein ganz erhebliches Risiko ist der Verlust der Gemeinnützigkeit des Vereins. Dazu kann es zum Beispiel kommen, wenn Spendenbestätigungen im Rahmen des Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuergesetzes falsch ausgestellt werden. Wird ein Organmitglied dafür verantwortlich gemacht, die einschlägigen steuerlichen Vorgaben nicht beachtet zu haben, drohen ihm Schadenersatzzahlungen.

Wie kann man sich vor diesen Risiken schützen?

Baumeister Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungskaufmann über den Abschluss einer Vereins- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Sie bietet sowohl der Organisation selbst als auch sämtlichen Organmitgliedern, ehrenamtlichen Vertretern und Angestellten Versicherungsschutz. Die Versicherung greift zum Beispiel bei unsachgemäßer Prozessführung für Mitglieder, fehlerhaften Gehaltsabrechnungen oder Fehlern bei der Durchführung von Veranstaltungen.

Die kostenlose Broschüre „Versicherung im Ehrenamt“ kann von der Internetseite des Verbandes der öffentlichen Versicherer heruntergeladen werden: www.voev.de

(RP)
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