Stadt Willich Ökostrom: Die Stadtwerke Willich haben reagiert

Stadt Willich · . "Das ist doch einmal eine gute Aussage. Die Stadtwerke haben wirklich reagiert", freuen sich Sabine und Eckhard Röttger mit Blick auf ein aktuelles Schreiben, das sie von den Stadtwerken erhalten haben. Darin heißt es: "Vielen Dank für Ihren Hinweis und die ausführliche Darstellung zu unserem Ökostrom-watergreen. Sie geben uns somit die Möglichkeit, unsere Schwachstellen zu verbessern." Die Anrather Familie hatte sich über die Tatsache aufgeregt, dass der Ökostrom "Watergreen" das einzige Produkt der Stadtwerke ist, das Kunden nur für ein Jahr abschließen können. Danach muss dieser Vertrag komplett erneuert werden. Alle anderen Verträge haben längere Laufzeiten und verlängern sich zudem automatisch, wenn man sie nicht kündigt. Die Röttgers, denen es wichtig ist zu wissen, dass sie regenerativen Strom verbrauchen, schien dies ein Unding zu sein und sie wandten sich an die RP. Diese nahm sich des Themas an und erfuhr den Hintergrund. Die Stadtwerke befristeten seinerzeit den Ökostrom, weil das Risiko der Beschaffung vorlag. Es konnte längerfristig kein Preis garantiert werden. Daher gab es die Befristung, die die Kunden immer wieder zwang nach einem Jahr einen neuen Vertrag abzuschließen, wollten sie den Ökostrom weiter nutzen. Das Risiko der Beschaffung ist seit einigen Jahren nicht mehr der Fall. Der Preis für den Ökostrom hält sich seit 2014 stabil.

 Sabine und Eckhard Röttger und andere Kunden können sich freuen. Die Stadtwerke Willich haben die Modalitäten für ihr Angebot "Watergreen" überarbeitet.

Sabine und Eckhard Röttger und andere Kunden können sich freuen. Die Stadtwerke Willich haben die Modalitäten für ihr Angebot "Watergreen" überarbeitet.

Foto: Prümen

Daher haben die Stadtwerke jetzt reagiert und das den Röttgers sogar schriftlich mitgeteilt. Wer den Ökostrom "Watergreen" schon hat oder künftig bei den Stadtwerken bucht, der hat es einfacher. Der einmal abgeschlossene Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, es sei denn, er wird vom Nutzer fristgerecht gekündigt. Was in diesem Falle heißt, einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit. "Somit vereinfachen wir die Abwicklung", heißt es in dem Schreiben der Stadtwerke Willich an die Röttgers.

(tre)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort