Stadt Willich Noch keine Spur vom flüchtigen Häftling

Stadt Willich · Einen Tag nach der Flucht eines Häftlings aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Willich-Anrath liegen der Polizei noch keine Hinweise auf den Aufenthaltsort des Flüchtigen vor. „Die Fahndung läuft“, sagte Wolfgang Wiese, Sprecher der Kreispolizei Viersen.

Der 42-jährige Häftling war am Montagmittag versteckt in einem ausfahrenden Lkw aus der JVA entkommen. Die Fahndung konzentriert sich inzwischen auf die Regionen, in denen der türkischstämmige Mann Kontaktpersonen hat. Nach Auskunft von Wiese gehört der Kreis Viersen nicht dazu. Wahrscheinlicher sei, dass sich der Mann in Richtung seines letzten Aufenthaltsortes im östlichen Ruhrgebiet, Raum Dortmund, bewege.

Die Kreispolizei hat mittlerweile alle Behörden in Deutschland informiert. Die Fahndung läuft damit bundesweit. Angehörige des Inhaftierten sollen zudem vernommen werden, um mögliche Hinweise auf den Aufenthaltsort des Mannes zu bekommen. Inwieweit die im Raum stehende Abschiebung des Mannes in seine Heimat Motiv für den Ausbruch war, darüber lässt sich zurzeit nur spekulieren.

Während es ähnliche gelungene Fluchtaktionen in der JVA Willich in der Vergangenheit nur selten gab, ist im Oktober vergangenen Jahres ebenfalls ein türkischstämmiger Häftling aus der JVA Krefeld geflohen. Es gilt als wahrscheinlich, dass sich der verurteilte Bankräuber heute in der Türkei aufhält.

Der Willicher Häftling war am 5. Dezember 2003 in Düsseldorf wegen Rauschgifthandels zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. „Angesichts des Strafmaßes muss es sich um eine große Menge an Betäubungsmitteln gehandelt haben“, sagte der Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, Johannes Mocken.

In der Willicher Justizvollzugsanstalt wird derweil intern nach möglichen Schwachstellen gesucht, die der Flüchtige ausgenutzt haben könnte. Man gehe derzeit davon aus, dass der Häftling Helfer gehabt haben muss. „Wir haben die Mitgefangenen isoliert und einzeln vernommen“, berichtete Gefängnisleiterin Beate Peters. Dabei sei man aber nicht wirklich weiter gekommen.

Bislang sei der Gefangene nicht auffällig gewesen, hieß es weiter. Sollte er gefasst werden, droht ihm im übrigen keine weitere Strafe. „Die Flucht ist kein Straftatbestand“, erklärt Peters. Lediglich mögliche Helfer hätten sich strafbar gemacht. Den Mann würden allerdings erhebliche Sicherungsmaßnahmen in der JVA erwarten. In denWerksdienst, bei dem er zum Zeitpunkt der Flucht mit Verpackungsarbeiten beschäftigt war, würde er beispielsweise so schnell nicht zurückkehren.

(RP)
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