Stadt Willich Neues Gutachten für Wahlefeldsaal

Stadt Willich · Es soll eine Lösung sein, mit der alle leben können: Für die Nutzung des Wahlefeld-Saales wird ein neues Lärmschutzgutachten erstellt. Der Planungsausschuss stimmte für ein Gutachten, das der TÜV schreiben soll.

 Für fast alle Veranstaltungen ist der Wahlefeldsaal derzeit geschlossen. Jetzt soll ein neues Lärmschutzgutachten Erkenntnisse bringen, wie der Saal für die Neersner Vereine wieder nutzbar gemacht werden könnte.

Für fast alle Veranstaltungen ist der Wahlefeldsaal derzeit geschlossen. Jetzt soll ein neues Lärmschutzgutachten Erkenntnisse bringen, wie der Saal für die Neersner Vereine wieder nutzbar gemacht werden könnte.

Foto: Kaiser

Ein neues schalltechnisches Gutachten soll helfen, die missliche Situation zur Nutzung des Wahlefeldsaales zu lösen. Der Willicher Planungsausschuss stimmte in seiner Sitzung am Dienstagabend dafür, eine Messung durchführen zu lassen. Nachdem das Verwaltungsgericht einer Klage einer Anwohnerin des Saales stattgegeben hatte, ist eine Baugenehmigung der Stadt nicht mehr gültig. Die Folge: Viele Veranstaltungen können in dem Saal, der der Neersener Sebastianus-Bruderschaft gehört, nicht mehr stattfinden.

Die Messungen wird der TÜV vornehmen und mehrere Aspekten untersuchen. Die Verwaltung berichtete, dass es Anfang Januar ein Gespräch mit Vertretern der St.-Sebastianus-Bruderschaft Neersen, der Verwaltung und einem TÜV-Mitarbeiter gegeben habe. Dabei sei die Vorgehensweise erörtert worden.

In seinem daraus resultierenden Angebot erläutert der TÜV, dass es bei der Angelegenheit nicht nur um schalltechnische Fragen gehe, sondern auch juristische Aspekte zu beachten seien. Unter anderem geht es darum, welche Regelwerke (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, Freizeitlärmrichtlinie NRW, Ausnahmeregelungen in verschiedenen Verordnungen) für die jeweiligen Veranstaltungen gelten. Diese Fragen sollten vor Untersuchungsbeginn mit Hilfe eines Juristen geklärt werden, empfiehlt der TÜV.

Für die schalltechnischen Prüfungen wird der TÜV unter anderem Nutzungssituationen im Wahlefeldsaal simulieren und messen, welche Immissionswerte an den nächstgelegenen Wohnbereichen ankommen, wenn im Wahlefeldsaal ein Schallpegel von 95 bis 100 Dezibel erzeugt wird. Aus den Ergebnissen wird sich ableiten lassen, wie das Gebäude baulich verändert werden muss.

Außerdem soll der TÜV erste Vorschläge unterbreiten, welche Maßnahmen notwendig sind, damit die zulässigen Werte eingehalten werden können. Dazu will die Verwaltung klären, ob der Einsatz von Ordnern, der in der Baugenehmigung festgeschrieben ist, ein rechtssicherer Weg ist, um die Besucher außerhalb des Saales zu einem ruhigen Verhalten anzuleiten.

Für die CDU meinte Hans Amfaldern, dass er hoffe, mit dem Gutachten weiterzukommen, so dass Veranstaltungen im Wahlefeldsaal stattfinden können. Jürgen Hansen (SPD) warnte allerdings vor zu großen Hoffnungen und einer zu großen Erwartungen an das Gutachten. Es sei lediglich die Basis, "dass vielleicht alles in Ordnung kommen könnte", meinte er.

Roland Müller (Bündnis 90/Die Grünen) merkte an, dass es auch möglich sein könne, dass weitere Schwierigkeiten entstehen. Der Grund ist das neue Nichtraucherschutzgesetz, das im Mai 2013 in Nordrhein-Westfalen in Kraft tritt. Es sieht unter anderem vor, dass auch bei Zeltveranstaltungen oder Brauchtumsfesten generell nicht mehr geraucht werden darf. Kritiker des Gesetzes rechnen damit, dass es dann mehr Lärmbeschwerden geben wird, weil die Besucher solcher Veranstaltungen vor den Gebäuden oder Zelten rauchen werden.

FRAGE DES TAGES

(djm)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort