Kreis Viersen informiert Das ist zu tun, wenn der Notruf nicht verfügbar ist

Kreis Viersen · Was tun, wenn der Notruf nicht erreichbar ist? Störungen der hochverfügbaren Notrufnummern 110 und 112 seien zwar selten, könnten aber vorkommen, so der Kreis Viersen. Um die Bürgerinnen und Bürger auf den Ernstfall vorzubereiten, informiert der Kreis Viersen zu Alternativen.

  Die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, NINA, ist auf einem Smartphone zu sehen.

Die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, NINA, ist auf einem Smartphone zu sehen.

Foto: dpa/Marijan Murat

Was tun, wenn der Notruf nicht erreichbar ist? Störungen der Notrufnummern 110 und 112 seien zwar selten, könnten aber vorkommen, so der Kreis Viersen. Und so war es am Sonntag der Fall: Um 15 Uhr meldete die Nina-Warn-App, dass der Notruf 112 im Kreis Viersen ausgefallen sei. Die Entwarnung kam dann um 15.44 Uhr über die App. Um die Bürgerinnen und Bürger auf den Ernstfall vorzubereiten, informiert der Kreis Viersen zu Alternativen.

In Deutschland gibt es zwei bekannte Notrufnummern: Mit der 110 erreichen Bürgerinnen und Bürger die Polizei. Bei medizinischen Notfällen, Feuer oder Unfällen kann stattdessen mit der 112 ein Notruf abgesetzt werden. „Das Szenario, dass beide Notrufnummern zur gleichen Zeit ausfallen, ist sehr unwahrscheinlich und bislang noch nicht vorgekommen“, sagt Michael Fothen, Leiter der Kreisleitstelle Viersen. „Deshalb raten wir grundsätzlich dazu, im Störungsfall die jeweils andere Notrufnummer anzurufen.“

Diese Alternativen gibt es: Im Notfall kann auch Kontakt zur Kreisleitstelle in Viersen über die Krankentransport-Servicenummer 02162 19222 aufgenommen werden. Diese ist vor allem bei Fällen, die den Rettungsdienst oder die Feuerwehr erfordern, sinnvoll, da sie vor der weiteren Telefonnummer der Leitstelle 02162 8195-100 priorisiert abgefragt wird.

Bei einem langfristigen Ausfall der Notrufnummern können die Rettungswachen und Feuerwehr-Gerätehäuser in den betroffenen Gebieten besetzt werden, um dort einen Ansprechpartner für die Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.

Warnungen über bekannte Ausfälle der Notrufnummern sollen mit Handlungshinweisen stets über die üblichen Warn-Apps „Nina“, „Katwarn“, „Biwapp“ und im Lokalfunk bekanntgegeben werden. Abhängig von der zur Verfügung stehenden Infrastruktur können notfalls auch Sirenen mit dem Signal zur Warnung der Bevölkerung ausgelöst werden, um Aufmerksamkeit zu erzeugen.

(msc)
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