Geändertes Wahlgesetz Kommunalwahl: Wahlbezirke bleiben erhalten

Willich · (RP) Das von der Landesregierung geänderte Kommunalwahlgesetz hat keine Auswirkungen auf die bisherigen Zuschnitte der Wahlbezirke in Willich, wie aus der Vorlage des städtischen Wahlausschusses zur Einteilung des Wahlgebietes zur Kommunalwahl 2020 hervorgeht.

 Willichs SPD-Vorsitzender Lukas Maaßen.

Willichs SPD-Vorsitzender Lukas Maaßen.

Foto: Emily Senf

Darauf macht Willichs SPD-Vorsitzender Lukas Maaßen aufmerksam. „Sowohl die Bürger als auch die ehrenamtlichen Wahlkreisbetreuer und Kandidaten der verschiedenen Parteien können sich freuen, dass der Plan von CDU und FDP, migrantisch geprägte Wahlkreise zu benachteiligen, in unserer Stadt nicht aufgeht“, sagt Maaßen. In den Ratswahlbezirken wird jeweils ein Mitglied des Stadtrates von den Bürgern direkt gewählt. Bisher hing die Größe dieser Ratswahlkreise von der Gesamtbevölkerung ab. Das geänderte Kommunalwahlgesetz, das auch die Abschaffung der Bürgermeister-Stichwahl beinhaltet, sieht vor, dass künftig nicht mehr alle Einwohner bei der Ermittlung der Größe des Ratswahlbezirks berücksichtigt werden, sondern nur noch die Bürger mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitglieds. Demzufolge kann es zu deutlichen Vergrößerungen der Wahlkreise kommen, in denen viele nicht-wahlberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund leben. „Ein von CDU und FDP außer Acht gelassener ungünstiger Nebeneffekt ist, dass die Bürger in ihrem Wahlkreis ihren direkten Ansprechpartner verlieren und sich die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker nur zehn Monate vor der Kommunalwahl auf eine Neueinteilung ihres Wahlkreises einstellen müssen,“ kritisiert Maaßen.

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