Tönisvorst Kein Platz für Emma

Tönisvorst · Ab August gilt das Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Dann sollen auch unter Dreijährige einen Kindergartenplatz bekommen können. Die Erfahrung zeigt: Das klappt nicht immer.

Jennifer Kupisch ist alleinerziehende Mutter von der kleinen Emma. 21 Monate ist der Wirbelwind. Zwei Jahre Mutterschutz hat sich die 30-jährige Tönisvorsterin genommen. 30 Stunden darf sie dabei nebenher arbeiten. Das nutzt Jennifer Kupisch aus. Schließlich hat die Kauffrau eine Führungsposition im Einzelhandel inne. So einen Posten gibt man nicht so einfach auf. Und sie arbeitet sehr gern. Auch wenn das allerwichtigste natürlich Emma ist. Jennifer Kupisch hat festgestellt, dass es mit der Betreuungsituation zumindest in Tönisvorst nicht so gut bestellt ist. Sie ist enttäuscht.

Sie habe Emma bei einem Kindergarten für das kommende Kindergartenjahr angemeldet, und dort habe man ihr auch überaus zuversichtlich einen Platz in Aussicht gestellt, erzählt die alleinerziehende Mutter. Dass sie Emma auch bei anderen Kindertagesstätten noch anmelden wollte, wurde ihr ausgeredet. Das sei nämlich „strikt verboten“. Doppelte Anmeldungen seien nicht erlaubt, hieß es. Das ist auch so. Daran halten sich aber die meisten Eltern nicht. KiBiz hat für die Träger die Konsequenz, dass das „Buchungsverhalten“ von Eltern über das Zustandekommen von Gruppen entscheidet. Und von den zahlreichen Anmeldungen sind die Träger offensichtlich überrascht. Jennifer Kupisch hat Emma – ganz wie ihr geheißen wurde – nur in einer Einrichtung angemeldet und jetzt das Nachsehen. Es sei denn, ein anderes Kind springt in irgendeiner Kita noch ab, weil es unter diversen Plätzen wählen kann. Stichwort: Doppelanmeldung. Was macht die Mutter nun? Sie steht übrigens in Tönisvorst nicht alleine da. Für etwa 20 weitere Kinder unter drei Jahre fehlt ein Platz. Zurzeit kann Jennifer Kupisch noch auf ihre Eltern bauen, die sich um Emma kümmern. Das sei aber kein Dauerzustand, so die Mutter. Die Kleine ist sehr lebhaft und werde mit zunehmenden Alter sicher nicht weniger anstrengend. Das will Frau Kupisch den Eltern nicht dauerhaft zumuten. Andere Möglichkeit: eine Tagesmutter. Die würde auch vom Jugendamt für 35 Stunden in der Woche bezuschusst. Allerdings sähe die Mutter die Kleine lieber beim Spiel mit Gleichaltrigen – und das hat sie auch ab 2009 noch nicht sicher in der Tasche. Einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz hat man laut KiBiz ab dem 3. Lebensjahr. Und 30 Tage, bevor Emma 2009 drei wird, beginnt das neue Kindergartenjahr.

Bliebe nur die Möglichkeit, die Arbeitsstelle aufzugeben. Eine rein hypothetische Überlegung. Jennifer Kupisch weiß, dass sie so eine Position nie wieder bekommen würde. Und schließlich will sie ihr Kind auch ordentlich wirtschaftlich versorgen. Das sei mit Hartz IV nicht möglich. Frage des Tages

(RP)
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