Willich Grundsteuer: Kämmerer sind gelassen

Willich · Das Bundesverfassungsgericht moniert die Berechnungsgrundlage für die wichtige Einnahmequelle der Kommunen. In Willich und Tönisvorst gehen die Kämmerer aber nicht davon aus, dass sich an der Höhe der Einnahmen etwas ändert.

"Egal, für welches Modell man sich künftig entscheidet: Die Grundsteuer wird den Kommunen auf jeden Fall erhalten bleiben", sagt Willichs Erster Beigeordneter und Kämmerer Willy Kerbusch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer für verfassungswidrig und völlig überholterklärt und entschieden, dass für die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland die Grundlage für die Steuer neu berechnet werden muss. Gelassen reagiert auf dieses Urteil auch die Kämmerin der Stadt Tönisvorst, Nicole Waßen.

Wie Kerbusch geht Nicole Waßen davon aus, dass die Steuer für die Kommunen gesichert bleibt. Wie wichtig die Steuern sind, macht die Kämmerin deutlich: "Immerhin bestehen in diesem Jahr rund 55,78 Prozent unserer Einnahmen aus Steuern und ähnlichen Abgaben." Der dickste Brocken sei in diesem Jahr mit rund 17,1 Millionen Euro der Gemeindeanteil der Einkommenssteuer, hinzu kommen die Gewerbesteuer mit geschätzt 9,4 Millionen Euro und die Grundsteuer mit rund 4,8 Millionen Euro. 4,66 Millionen Euro sind es bei der wichtigen Grundsteuer B (Hebesatz 500, vor allem sind dies die Privatgrundstücke), nur 147.000 Euro sind es aus der Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 300 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Welches Modell genommen wird und ob dann weiter die einfache Berechnung mit dem Bodenrichtwert erlaubt ist oder ob es zu einer komplizierten und für die Kommunen teuren Berechnung eines Mittels zwischen Bodenricht- und Gebäudewert kommt, ist derzeit ungewiss.

"Wir werden mit beiden Modellen leben müssen und das auch tun", sagt Kerbusch und glaubt nicht an Verschlechterungen. Der Beigeordnete geht in diesem Jahr davon aus, dass bei der Grundsteuer B Einnahmen zwischen 9,5 und zehn Millionen Euro eingehen dürften, der Hebesatz liegt hier bei 495 Prozent. Bei der Grundsteuer A seien dies bei einem Hebesatz von 260 Prozent nur rund 300.000 Euro. Größter Batzen der Steuereinnahmen sind auch in Willich der Gemeindeanteil der Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer, die in beiden Fällen im Jahr 2018 Einnahmen von jeweils 30 Millionen Euro bringen dürften.
Noch ist für eine Neuregelung etwas Zeit. Der Gesetzgeber muss dies bis Ende 2019 neu regeln. Für die konkrete Umsetzung hat das Gericht eine Zeitspanne bis Ende 2024 gesetzt. Vor allem haben die Richter moniert, dass die Einheitswerte der Grundsteuer und Häuser, die eigentlich alle sechs Jahre angepasst werden sollten, seit mittlerweile über 50 Jahren unverändert geblieben seien.

Auch in Kempen und Grefath wird mit Spannung das weitere Vorgehen verfolgt. Kempens Kämmerer Jörg Geulmann hat bereits Unstimmigkeiten entdeckt: "Auf der einen Seite verlangt das Gericht bis zum Ende 2019 Veränderungen, auf der anderen Seite prognostiziert die Bundesregierung eine Bearbeitungszeit von etwa zehn Jahren." Geulmann wünscht sich eine schnelle Umsetzung. Oder es müsse in der Übergangszeit für die Kommunen eine Ausgleichszahlung geben. Geulmann geht nämlich davon aus, dass diese Steuer ab 2020 nach den bisherigen Kriterien nicht mehr erhoben werden darf. Für 2018 kalkuliert Geulmann mit Grundsteuer-Einnahmen von 6,2 Millionen Euro.

"Wir müssen jetzt erst mal abwarten, was passiert", sagt Grefraths Kämmerer Wolfgang Rive. Es dürfte mehrere Jahre dauern, sollten alle Grundstücke neu bewertet werden müssen. Grefrath hat den Hebesatz für die Grundsteuer B für das laufende Haushaltsjahr von 445 auf 490 Prozent erhöht.
Für 2018 kalkuliert Wolfgang Rive bei der Grundsteuer B mit Einnahmen von 2,3 Millionen Euro, bei der Grundsteuer A (Hebesatz 290) 72 000 Euro.

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