Offene Ganztagsgrundschule Grenze für Elternbeiträge in Willich steigt

Willich · Es gab bereits Veränderungen bei den Kita-Beiträgen in Willich, nun folgen Neuregelungen der Elternbeiträge für die offene Ganztagsgrundschule und die Schule von acht bis eins.

 Schüler im Unterricht (Symbolfoto).

Schüler im Unterricht (Symbolfoto).

Foto: dpa/Peter Steffen

„Wir begrüßen den Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sind wir noch nicht am Ende der Fahnenstange angekommen. Wir werden weiter daran arbeiten“ – mit dieser Aussage bekräftigte die SPD den vom Arbeitskreis vorgestellten Vorschlag hinsichtlich einer Neuregelung der Elternbeiträge für die offene Ganztagsgrundschule in Willich. Diese werden sich zukünftig anders gestalten.

Die Beitragsgrenze wurde nach oben verschoben, so dass jetzt erst ab einem Jahreseinkommen von über 42.000 Euro Beiträge zu entrichten sind. Vorab lag die Grenze bei 25.000 Euro. Wer über dem neuen Mindestsatz liegt, zahlt einen monatlichen Beitrag von 50 Euro. Bei einem Einkommen über 48.000 Euro werden 65 Euro fällig. Die folgenden Staffelungen sind: über 54.000 Euro, 80 Euro; über 60.000 Euro, 95 Euro; über 66.000 Euro 110 Euro; über 72.000 Euro, 125 Euro; über 78.000 Euro, 140 Euro; über 84.000 Euro, 155 Euro. Ab 90.000 Euro sind monatlich 170 Euro zu zahlen.

Bereits zu den Haushaltsberatungen 2019 stellten die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und „Für Willich“ Haushaltsanträge zu einer Veränderung der Elternbeitragssatzungen in Sachen Tageseinrichtungen und Tagespflege sowie offene Ganztagsschule (OGS). Nach der Schulausschusssitzung im Mai, bei der die Anträge mehrheitlich abgelehnt wurden, kam eine andere Lösung in Sicht. Es wurde ein interfraktioneller Arbeitskreis zur Neuregelung der Elternbeitragssatzungen ins Leben gerufen. Die Fraktionen von SPD, FDP und „Für Willich“ nahmen nicht an den Beratungen des Arbeitskreises teil, der im Juli und August insgesamt viermal tagte. Vielmehr bestand der Kreis nur aus Vertretern der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dazu kamen drei Vertreter des Jugendamtselternbeirates sowie der Verwaltung.

Neben den Elternbeiträgen für den Bereich der Tageseinrichtungen und der Tagespflege – hier wurde bereits eine Senkung durch den Jugendhilfeausschuss und Rat beschlossen – wurden die Elternbeiträge für die OGS sowie eine mögliche Unterstützung der Fördervereine bei dem Angebot der Schule von acht bis eins diskutiert. Die im Schulausschuss vorgestellten Ergebnisse wurden nun mehrheitlich beschlossen. Die neue genannte Beitragstabelle soll zudem dynamisiert werden und prozentuale Steigerungen entsprechend dem OGS-Erlass der Elternbeiträge vorsehen.

Dazu kommt ein Zuschussmodell zur Beitragssubventionierung im System „Acht bis Eins“ als Kompensation einer Beitragsabsenkung auf Seiten der OGS mit einem Gesamtvolumen von jährlich bis zu 180.000 Euro. Die Geschwisterkindregelung hat weiterhin Bestand und wird auf das Angebot „Schule von acht bis eins“ ausgeweitet. Die Geschwisterkindbefreiung soll in Form einer Übernahme des Beitrags an die Fördervereine übernommen werden. Es folgt eine Bezuschussung der Vereine zur Reduzierung ihres Elternbeitrags „Acht bis Eins“. Die finanziellen Auswirkungen bleiben nicht aus. Mit der neuen Beitragstabelle ist mit Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen in Höhe von 150.000 Euro zu rechnen. Die Bezuschussung der Fördervereine wird mit 180.000 Euro beziffert. Das ergibt eine jährliche Gesamtbelastung für den städtischen Haushalt in Höhe von 330.000 Euro.

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