Tönisvorst Glasverbot in St. Tönis an Karneval

Tönisvorst · Dieses Jahr ist zum ersten Mal das Mitführen von Glas während Karneval – konkret vom 19. bis 20. Februar, jeweils 8 Uhr – in der St. Töniser Innenstadt verboten. "Dieses Verbot wurde leider vor allem aufgrund der Verletzungsgefahr für Familien notwendig", sagt Wolfgang Schouten, Fachbereichsleiter für Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Tönisvorst. Beobachter sprechen immer wieder von einem Meer an Scherben, dass sich während der tollen Tage – insbesondere am Tulpensonntagszug – bildet. Vermischt mit übrigem Abfall wird es eine gleichzeitig rutschige Masse.

Dieses Jahr ist zum ersten Mal das Mitführen von Glas während Karneval — konkret vom 19. bis 20. Februar, jeweils 8 Uhr — in der St. Töniser Innenstadt verboten. "Dieses Verbot wurde leider vor allem aufgrund der Verletzungsgefahr für Familien notwendig", sagt Wolfgang Schouten, Fachbereichsleiter für Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Tönisvorst. Beobachter sprechen immer wieder von einem Meer an Scherben, dass sich während der tollen Tage — insbesondere am Tulpensonntagszug — bildet. Vermischt mit übrigem Abfall wird es eine gleichzeitig rutschige Masse.

"Wir haben leider erleben müssen, dass sich Besucher des Zuges sehr schlimm an den auf dem Boden liegenden Scherben verletzt haben. Zudem setzen sich die Scherben unter anderem in unserem historischen Pflaster fest und haben zu Reifenschäden bei den Rettungsfahrzeugen geführt", erläutert Schouten einige der wesentlichen Gründe für das Glasverbot. Konkret bezieht sich das "Mitführungs- und Benutzungsverbot von Glasbehältnissen" auf den Bereich des inneren Rings von St. Tönis: auf der Vorster Straße ab der Corneliusstraße stadteinwärts, auf der Niedertorstraße, Ring-, Willicher und Viersener Straße bis Dammstraße, auf der Dammstraße selbst sowie allen innerhalb dieses Zirkels liegenden Straßen. Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss mit einem Zwangsgeld ab 35 Euro aufwärts rechnen, betont die Stadt. Getränke, die in anderen Behältern, die nicht aus Glas bestehen, mitgeführt werden, sind nach wie vor erlaubt, wie zum Beispiel Plastikflaschen.

(RP)
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