Willich Gericht glaubte nicht an "Provisionen"

Willich · Am Krefelder Amtsgericht wurde jetzt das Urteil gegen einen 29-jährigen Krefelder gesprochen, der wegen gewerbsmäßiger Untreue in 48 Fällen angeklagt war. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist jedoch (noch) nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem einschlägig vorbestraften Mann vorgeworfen, seinen ehemaligen Willicher Arbeitgeber, eine Baufirma, betrogen zu haben. Konkret soll er über einen Zeitraum von 20 Monaten — zwischen 2007 und 2009 — unbefugt diverse Geldsummen auf sein eigenes Konto überwiesen haben. So sei ein Gesamtschaden in Höhe von 58 250 Euro entstanden. Der Beschuldigte behauptete, es habe sich um mit seinem Chef abgesprochene Provisionszahlungen für geleistete Überstunden im Büro sowie für Hilfstätigkeiten auf Baustellen gehandelt.

Vor allem, um zu klären, warum es der Geschäftsführerin der Baufirma und ihrem dort ebenfalls tätigen Ehemann über einen so langen Zeitraum nicht aufgefallen war, dass der Angeklagte regelmäßig Geld an sich selbst überwies, wurde vor der Urteilsverkündung der ehemalige Steuerberater der beiden in den Zeugenstand gerufen. Der 65-Jährige gab an, das Unternehmen "etwa ab Mitte 2007 " vertreten zu haben. Das Geschäftsverhältnis endete, nachdem seine Mandanten "etwa im Sommer 2009" entdeckt hatten, dass ihr Mitarbeiter sich selbst regelmäßig "Provisionen" überwiesen habe. "Der Ehemann der Geschäftsführerin kam daraufhin zu uns und erkundigte sich, warum uns diese Zahlungen nicht aufgefallen wären", ergänzte der 65-jährige Zeuge. Er habe erwidert, dass dies seinem Büro nicht entgangen sei. Einer seiner Mitarbeiter habe beispielsweise den Angeklagten, der ja für die Buchhaltungsvorbereitung zuständig gewesen sei, darauf angesprochen: "Und er antwortete, das dies so in Ordnung und mit der Geschäftsleitung abgesprochen sei."

Auf Grund dieser Aussage habe man das nicht weiter verfolgt und auch keine Veranlassung gesehen, noch zusätzlich die Geschäftsführerin und ihren Mann auf die Sache aufmerksam zu machen. Auf den monatlichen betrieblichen Aufstellungen, die sein Steuerbüro angefertigt habe, wären die Provisionen übrigens ordnungsgemäß unter "Betriebsausgaben" aufgeführt worden.

(sste)
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