Orangerie in Willich Gericht gibt sowohl Stadt als auch Kläger recht
Willich · Ein eher zwiespältiges Ergebnis hat aus Sicht der Stadt Willich das Ergebnis des Verhandlungstermins in Sachen "Orangerie" im Neersener Schlosspark vor dem Verwaltungsgericht.
Darüber hat am Mittwoch Abend Willichs Beigeordnete Brigitte Schwerdtfeger den Rat der Stadt Willich in nicht öffentlicher Sitzung informiert. Wie die Stadt am Mittwochaend nach der Sitzung mitteilte, hat das Gericht die Klage eines Anwohners gegen die "alten" Genehmigungen zu einem "sommerlichen Ausschank mit 40 Außensitzplätzen" abgewiesen, dem Antrag des Anwohners auf vorläufigen Rechtschutz aber stattgegeben.
Verlangt wird hier konkret ein Einschreiten gegen die Küchennutzung, speziell gegen die Nutzung des in der "Orangerie" eingesetzten Pizza-Ofens und die Nutzung von mehr als 40 Außensitzplätzen.
Zur Geschichte des Streits: Der Nachbar hatte mit einer Klage die alten Genehmigungen der "Orangerie" - ein beliebtes Ausflugslokal im Neersener Schlosspark - aus dem Jahre 2002 mit insgesamt drei Anträgen angegriffen. Diese Klageanträge hat das Gericht sämtlich abgewiesen. Demnach sei, so heißt es, die alte Genehmigung zwar inhaltlich teilweise unbestimmt, aber nicht nichtig. Außerdem sei die Genehmigung auch nicht erloschen, weil die Stadt die Genehmigungen mit der Errichtung der "Orangerie" genutzt habe und diese insoweit nicht durch Zeitablauf "hinfällig" geworden sei.
Schließlich wurde auch eine verlangte Aufhebung der Genehmigung abgewiesen: Der Anwohner, so das Gericht, habe die Widerspruchsfrist nicht eingehalten, weil er sich erst nach mehr als 14 Monaten statt innerhalb eines Jahres geäußert habe. Demgegenüber sieht das Gericht den Eilantrag des Anliegers "auf Einschreiten gegen die Küchennutzung und die über 40 Plätze hinausgehende Außengastronomienutzung" als gerechtfertigt und besonders eilbedürftig an. Schwerdtfeger kündigte an, dass nun in den nächsten Tagen innerhalb der Verwaltung geprüft werde, ob gegen diesen Teil des Urteils beim Oberverwaltungsgericht Rechtsmittel eingelegt werden.