Wasser- und Bodenverband Mittlere Niers Gegen explodierende Gebühren geklagt

Neersen · Eine Gebührensteigerung von über 400 Prozent lässt René Redelings Klage gegen den Wasser- und Bodenverband Mittlere Niers erheben. Er kann die Gebührenerhöhung für einen Graben, der kein Wasser führt, aber als Fließgewässer deklariert ist, nicht verstehen.

 René Redelings wohnt in Neersen an der Cloerbruchallee. Für den wasserlosen Graben soll er jetzt hohe Gebühren bezahlen.

René Redelings wohnt in Neersen an der Cloerbruchallee. Für den wasserlosen Graben soll er jetzt hohe Gebühren bezahlen.

Foto: Wolfgang Kaiser

Als René Redelings Ende des Jahres 2017 den ersten Gebührenbescheid vom Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers erhielt, in dem er als Erschwerer bezeichnet wurde und er dementsprechend eine Erschwernisgebühr zu entrichten hätte, konnte er das nicht nachvollziehen.

Vor zehn Jahren kaufte er ein Grundstück mit Haus an der Cloerbruchallee in Neersen. Direkt neben dem Grundstück befindet sich auf der einen Längsseite ein Graben. „Der Graben, in dem kein Wasser ist, läuft genau 74 Meter an meinem Grundstück entlang“, sagt Redelings. Auf der anderen Grabenseite liegt ein öffentlicher Weg, wobei Bäume an dieser Grabenseite stehen.

Redelings, der als Anlieger an dem Graben automatisch zum Zwangsmitglied beim Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers mutiert war, konnte zwar nicht verstehen, warum er auf einmal zu einem Erschwerer geworden war, zahlte aber aufgrund der doch eher niedrig angesetzten Gebühr von 15,09 Euro den Betrag, weil er Ärger vermeiden wollte. Die Alternative wäre ein Versetzen seines Zaunes um 1,50 Meter auf sein Grundstück gewesen, damit der Verband im Graben mit Maschinen arbeiten kann, wie er unter anderem in seinem Schreiben mitteilte. „Wobei an diesem Graben Maschinen eingesetzt werden, die auf dem Weg fahren. An den Bäumen wird der Ausleger entsprechend kurz hochgefahren und danach wieder heruntergelassen. Mit den Bäumen habe ich indes aber gar nichts zu tun, da sie auf öffentlichem Grund und Boden stehen. Ich erschwere also nichts“, sagt Redelings.

Generell kam die neue Gebühr durch eine Satzungsänderung beim Verband zustande. Die eigentlichen Unterhaltungsgebühren zahlen die Kommunen über einen Flächenbeitrag. Nun wurden die Anlieger als Erschwerer hinzugezogen.

Als Redelings in 2018 seinen nächsten Bescheid vom Wasser- und Bodenverband erhielt, wollte er seinen Augen nicht trauen. Die Gebühr war um 427,17 Prozent auf 79,55 Euro gestiegen. Die Erhöhung begründet der Verband damit, dass es sich für 2016 um geschätzte Gebühren gehandelt hätte, die zu Gunsten der Mitglieder sehr niedrig ausgefallen wären. Das hätte sich nun geändert.

Es wird jetzt von Kosten gesprochen, die „deutlich näher an den tatsächlichen Verhältnissen ausgerichtet werden müssen“, wie es in dem Schreiben des Verbandes heißt. Er führt Reparaturkosten für eingesetzte Geräte an und betont, dass diese nicht allein über die Abschreibungskosten ermittelt werden.

Für den Neersener ist das Maß nun voll. „Dieser Graben hat einmal Wasser geführt, als es ein Hochwasser gab und alle Grundstücke eh unter Wasser standen, ansonsten ist er trocken. Ich erschwere nichts und jetzt diese Preissteigerung. Es reicht“, sagt er klipp und klar. Wobei der Graben in seinen Augen auch gar nicht zur Entwässerung dienen kann, da er bergauf zur Niers führt. Das Sperrwerk vom Niersverband liegt nämlich höher.

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