Stadt Willich Fußballtrainer räumt Missbrauchs-Vorwürfe ein

Stadt Willich · Ein Mann aus Willich soll seine Vertrauensposition als Fußballtrainer und Nachhilfelehrer ausgenutzt haben. Nun muss sich der 33-Jährige wegen sexuellen Missbrauchs eines Jungen vor dem Krefelder Landgericht verantworten.

Die ihm zur Last gelegten Taten liegen schon viele Jahre zurück. Nach Anklagevorwurf soll der zu Beginn der Übergriffe 19 Jahre alte Mann den Jungen immer wieder in die Wohnung seiner Eltern mitgenommen haben. Dort sah man begeistert die Sportschau, dann Sexfilme.

Der Angeklagte soll die Zweisamkeit auch genutzt haben, um das Kind ab dem achten Lebensjahr zum Intimkontakt aufzufordern. Es geht um eine Vielzahl von Vorfällen. Gewalt soll der Mann dabei nicht angewendet haben. Vielmehr habe er den Jungen nachdrücklich überredet und seine Vertrauensposition ausgenutzt.

Öffentlichkeit wird vom Verfahren ausgeschlossen

Der Angeklagte gab vor Gericht an, er wollte sich zu den Vorwürfen äußern, wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Dass bei der Anhörung von Angeklagten die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, ist eher selten. Denn Zuschauer haben ja gerade deshalb Zutritt, damit Rechtssprechung nachvollziehbar bleibt. Ausnahmen werden regelmäßig gemacht, wenn die Angeklagten selber noch minderjährig sind oder wenn Kinder aussagen, die Opfer von Gewalttaten wurden.

Das Gericht musste sich deshalb zunächst zur längeren Beratung zurückziehen, um zu prüfen, ob hier eine Ausnahme gemacht werden kann. Das sei möglich, weil besondere Umstände vorliegen, verkündete die Richterin.

Eine Gerichtssprecherin teilte anschließend mit, dass der Angeklagte die Vorwürfe im Wesentlichen einräumte. Das hatte er bisher noch nicht gemacht. Auch das mutmaßliche Opfer wurde angehört. Weil es bisher kein Geständnis gab, hatte das Gericht bereits ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt. Dieses soll am Montag verlesen und erläutert werden.

Taten sollen sich zwischen 1999 und 2004 ereignet haben

Die Taten, um die es im Gerichtsverfahren geht, liegen schon lange zurück, sie sollen sich zwischen 1999 und 2004 ereignet haben. Dennoch sind sie nicht verjährt. In Fällen zu Lasten Minderjähriger beginnt die Verjährungsfrist erst dann, wenn die Opfer 18 Jahre alt werden. Der junge Mann hatte erst 2010 Anzeige erstattet. Sollten die Vorwürfe zutreffen, erwartet den Angeklagten wohl eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Insgesamt sind vier Prozesstage angesetzt. Die Verhandlung wird am 20., 23. und 30. Januar fortgesetzt.

(bil)
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