Stadt Willich Flüchtling-Protest gegen Warengutschein

Stadt Willich · In der Stadt Willich lebende Flüchtlinge protestieren gegen Warengutscheine, die die Stadt ausgibt. Sie fühlen sich diskriminiert. Die zwischenzeitliche Auszahlung von Bargeld, so die Stadt, erwies sich als Folge einer Fehlinformation.

 Solche Warengutscheine für Lebensmittel händigt die Stadtverwaltung in Willich an Asylbewerber aus. Flüchtlinge kritisieren das, die Verwaltung verweist auf die Rechtslage.

Solche Warengutscheine für Lebensmittel händigt die Stadtverwaltung in Willich an Asylbewerber aus. Flüchtlinge kritisieren das, die Verwaltung verweist auf die Rechtslage.

Foto: wolfgang kaiser

Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschuss der Stadt Willich, Dieter Lambertz (CDU), hat der Verwaltung vorgeworfen, bezüglich der Gutscheinregelung für Asylbewerber zwischenzeitlich eigenmächtig gehandelt und auf Geldleistungen umgestellt zu haben. "Das steht der Verwaltung nicht zu", sagte Lambertz, "ich bin sehr verärgert". Heute Abend in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses erwarte er von der Verwaltung Auskunft.

Hintergrund: 47 Personen hatten eine mit Hilfe von Michael Stoffels aus Kempen vom Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen verfasste Resolution an Bürgermeister Josef Heyes, die Ratsfraktionen und die Kirchen gerichtet. Darin protestieren sie gegen die Praxis in der Stadt, an Asylbewerber für Lebensmittel Gutscheine statt Bargeld auszuzahlen. Vor vier Monaten sei diese Regelung endlich abgeschafft worden, zwei Monate später sei diese "beschämende und diskriminierende Form der Leistungsgewährung" wieder eingeführt worden. In fast allen Kommunen in NRW, überwiegend auch im Kreis Viersen, würden Barleistungen gewährt. Die Motive, weiter Gutscheine auszuhändigen, seien "ausländer- und menschenfeindlicher Natur", mutmaßen die Unterzeichner.

Bürgermeister Josef Heyes sagte gestern, die Stadt handele nach Recht und Gesetz. Im November vergangenen Jahres habe die Kreisverwaltung zu einer Anfrage der Verwaltung mitgeteilt, dass die generelle Umstellung der Leistungen an Asylbewerber auf Geldleistungen, die für die Verwaltung weniger aufwändig sei, rechtswidrig sei. Am 18. Juli habe das Bundesverfassungsgericht zu einem Urteil eine falsche Presseinformation verbreitet. Darin habe es geheißen, dass auch Geld ausbezahlt werden könne. Daraufhin habe die Verwaltung keine Gutscheine mehr ausgegeben. Als das Urteil in schriftlicher Form vorgelegen habe, sei der Fehler bemerkt worden, und die Stadt sei wieder zur Ausgabe von Gutscheinen zurückgekehrt.

Dieter Lambertz sagte, die Verwaltung habe falsch gehandelt. Seiner Ansicht nach hätte es zur Umstellung der Leistungsgewährung einen Ratsbeschluss geben müssen. Seit Mitte der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts gebe es in Willich die Warengutscheine. Man habe damals so entschieden, weil es nach Geldleistungen Fälle von Abzocke gegeben habe. Damals habe es gegen diese Regelung Proteste gegeben. Ob der Grund, weshalb auf Warengutscheine umgestellt worden sei, noch bestehe, könne man seiner Ansicht nach prüfen.

Bürgermeister Josef Heyes sagte, die Mitarbeiter der Verwaltung hätten gut reagiert. Die Resolution der Flüchtlinge beinhalte massive Unterstellungen. Der Schreiber kenne die Lage in Willich nicht. Die Resolution vermittle den Eindruck, dass in Willich mit Absicht diskriminiert werde. Gegen diesen Vorwurfe verwahre er sich entschieden, sagte Heyes.

In der Stadt gebe es auch viele ehrenamtlich engagierte Menschen. Sie sein wie die Stadt daran interessiert, Flüchtlinge zu integrieren. Bewusste Ausgrenzung gebe es nicht. Vielmehr seien alle Beteiligten bemüht, dass die Flüchtlinge in Willich eine vorübergehende oder eine zweite Heimat fänden, sagte Heyes.

(RP)
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