Gestaltungsleitlinien Regeln für ein einheitliches Stadtbild

Willich · Einzelhändler und Gastronomen, die ihre Lokale in Alt-Willich außen umgestalten möchten, müssen sich künftig an Leitlinien halten. So soll ein einheitlicheres Bild geschaffen werden.

 Die Gestaltungsrichtlinien beziehen sich auf die Gestaltung am Gebäude sowie vor dem Gebäude.

Die Gestaltungsrichtlinien beziehen sich auf die Gestaltung am Gebäude sowie vor dem Gebäude.

Foto: Stadt Willich

Sie sind durchaus verbindlich, sind in den ausgewiesenen Bereichen geltendes Recht. Heißt: Es wird zwar niemand gezwungen, neue Möbel für die Außengastronomie anzuschaffen oder die Werbung an der Fassade zu ändern – aber wer das tut, muss sich künftig an die Vorgaben halten. Wobei die Leitlinien mit wenigen klaren Regeln bewusst einen großen Handlungsspielraum lassen sollen, um Individualität zu ermöglichen. Unterschieden wird zwischen den Bereichen „historischer Stadtkern“ (im Wesentlichen die Bahnstraße ab der Burgstraße, der Markt, die Peterstraße bis zum Kaiserplatz und die Kreuzstraße bis zur Ecke Dammstraße) und der weiter gefassten „modernen Innenstadt“. Angestoßen wurde die Erstellung der Leitlinien als ein Projekt zur Verbesserung der Gestaltungsqualität in der Innenstadt im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Marktplatzes. Dazu hatte die Stadtverwaltung Händler, Gastronomen und Eigentümer im Rahmen eines Workshops an einen Tisch geholt.

Der „historische Stadtkern“ ist geprägt von zwei- und dreigeschossigen kleinteiligen Häusern mit detailreichen Fassaden aus gebrannten Ziegeln oder Putz. Fassadenfarben sind entweder natürliche Farben der Materialien oder gedeckte, meist warme Töne. Auch die Möblierung kommt dem Anspruch nach, durch Kleinteiligkeit und teilweise historisierende Elemente den Charakter des historischen Stadtkerns zu unterstützen. „Berücksichtigen auch Sie bei der Gestaltung Ihrer Gewerbeeinheit diese Kleinteiligkeit, und zeigen Sie Sensibilität für Materialien und Farben. Lassen Sie die Qualitäten der Fassade des Hauses, in dem sich Ihre Gewerbeeinheit befindet, zur Geltung kommen“, appelliert die Stadt im Gestaltungshandbuch, das den Gastronomen, Dienstleistern und Händlern Orientierung bei der Gestaltung bieten soll.

In der „moderneren Innenstadt“ gibt es zwar hier und dort noch historischen Bestand, es dominieren allerdings Gebäude der Nachkriegszeit, aber vor allem jüngere bis aktuelle Bauvorhaben. Glas, Stahl und kühlere Farbtöne zeichnen die Fassaden aus. Auch die Stadtraummöblierung (Leuchten, Bänke, Poller, Fahrradständer sowie Pflasterung an besonderen Stellen) ist modern.

Unterschieden wird bei der Gestaltung auch zwischen den Räumen am und vor dem Haus. Die Absicht, auf die eigene Gewerbeeinheit aufmerksam zu machen und andere Werbeanlagen zu überbieten, habe oft dazu geführt, die gestalterischen Ansprüche an die Werbeanlage in den Hintergrund zu rücken, heißt es im Handbuch. Künftig sollen Einzelbuchstaben oder Schriftzüge, die frei auf der Fassade montiert sind, zum Einsatz kommen sowie Flachschilder, angebracht an die Fassade, integrierte Lösungen in Markisen oder Baldachinen, Aussteckschilder, Aufmalungen direkt auf die Fassade sowie Schaufensterbeklebungen.

Was die Bereiche vor dem Haus angeht, schreibt die Stadt: „Alle Elemente vor dem Haus wirken besonders in den Stadtraum hinein. Sie verbinden sich mittelbar mit öffentlichen Elementen der Stadtmöblierung. Um im Zusammenspiel von städtischen und privaten Elementen ein aufeinander abgestimmtes Bild zu erzeugen, dürfen Materialien für Elemente vor dem Haus nicht beliebig sein.“ Konkret wird in der Satzung geregelt, wie Gastronomiemöblierung, Schirme, Witterungsschutz, Warenauslagen, Kundenstopper und mobile Pflanzen aussehen sollen. So sollen bei Tischen und Stühlen, Bänken oder Hockern vorzugsweise Metallgestelle mit Holz, Korbgeflecht oder Korb-Imitat eingesetzt werden.

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